Deutsche Tageszeitung - Wer bestellt, bezahlt - Barley will Immobilienverkäufer für Makler zahlen lassen

Wer bestellt, bezahlt - Barley will Immobilienverkäufer für Makler zahlen lassen


Wer bestellt, bezahlt - Barley will Immobilienverkäufer für Makler zahlen lassen
Wer bestellt, bezahlt - Barley will Immobilienverkäufer für Makler zahlen lassen / Foto: ©

Wer den Makler bestellt, der zahlt - dieses Prinzip soll künftig nicht nur bei Mietverträgen, sondern auch bei Immobilienverkäufen gelten. Dadurch soll es für Verbraucher einfacher werden, bezahlbaren Wohnraum zu finden, wie aus einem Gesetzesentwurf von Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD) hervorgeht. Doch die Unterstützung der Union scheint ihr dabei keineswegs sicher.

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Mit ihrem Vorhaben will Barley die Käufer von Wohnungen und Eigenheimen bei den Erwerbsnebenkosten entlasten, die beim Immobilienkauf oft einen beträchtlichen Teil ausmachen. Zu diesen Nebenkosten gehören etwa die Grunderwerbsteuer, die in einigen Bundesländern bis zu 6,5 Prozent des Kaufpreises beträgt, und die Notar- und Maklergebühren.

Makler würden "in der Praxis überwiegend auf Initiative der Verkäuferseite tätig", heißt es in Barleys Gesetzesentwurf. Trotzdem seien Kaufinteressenten "in der Regel gezwungen, zumindest einen Teil der Maklerprovision zu übernehmen". Ziel des Gesetzes ist es nun, diese "Abwälzung von Maklerkosten" zu verhindern.

"Ein eigenes Zuhause wird gerade für junge Menschen und Familien immer schwerer zu finanzieren", sagte die Ministerin der "Süddeutschen Zeitung" zur Begründung. "Oft müssen Käufer enorme Maklerkosten tragen, obwohl der Verkäufer den Makler beauftragt hat."

Eine bloße Senkung der Kaufnebenkosten über einen Freibetrag bei der Grunderwerbsteuer, wie er derzeit von der großen Koalition geprüft wird, beseitige nicht die "Zwangslage" zulasten der Verbraucher, heißt es in dem Entwurf der SPD-Politikerin. Auch eine gleichmäßige Teilung der Maklerprovision oder eine regionale Begrenzung des Bestellerprinzips auf besonders angespannte Immobilienmärkte werde daran nichts ändern.

Für die Käufer könnte es Barleys Entwurf zufolge Einsparungen von bis zu drei Milliarden Euro geben. Einbußen müssen hingegen die Makler verkraften: Das Justizministerium rechnet damit, dass die ihre Einnahmen aufgrund von Auftragsverlusten um zehn Prozent oder 600 Millionen Euro zurückgehen.

Lob für Barleys Vorstoß kam vom Institut der deutschen Wirtschaft Köln (IW). Dieser sei "ein Schritt zu mehr Transparenz am Markt und würde zu mehr Wettbewerb unter den Maklern führen", sagte IW-Immobilienexperte Pekko Sagner der "Neuen Osnabrücker Zeitung".

Das Bundesbauministerium von Horst Seehofer (CSU) wies den Entwurf, der nun in die Ressortabstimmung innerhalb der Bundesregierung ging, hingegen zurück: "Wir sehen keine positiven Effekte durch die Maklerumlage", sagte der parlamentarischer Staatssekretär für Bauen, Marco Wanderwitz (CDU), dem Redaktionsnetzwerk Deutschland. "Es gibt eine Vielzahl denkbarer Instrumente zur Senkung der Erwerbskosten, die wirksamer wären, beispielsweise die Senkung der Grunderwerbsteuer."

Ähnlich äußerte sich die FDP und warf Barley eine "Scheinlösung" vor. Die Maklerkosten würden beim Bestellerprinzip auf den Kaufpreis aufgeschlagen, erklärte der bau- und wohnungspolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, Daniel Föst. Echte Entlastung bringe nur ein Freibetrag bei der Grunderwerbsteuer.

Der "Süddeutschen Zeitung" zufolge stoßen Barleys Pläne auch im Bundeskanzleramt auf Vorbehalte. Dort würden sie als offenbar nicht von den Beschlüssen des Wohngipfels vom September 2018 gedeckt betrachtet, schrieb die Zeitung.

Ein Sprecher des Justizministeriums verwies am Montag hingegen auf die Ergebnisse des Wohngipfels im September im Kanzleramt. Darin heißt es: "Die Bundesregierung strebt eine Senkung der Kosten für den Erwerb selbstgenutzten Wohnraums bei den Maklerkosten an."

(N.Loginovsky--DTZ)

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