Verwaltungsgericht: Entscheidung für 5G-Auktion rechtmäßig
Die ab März geplante Versteigerung von Frequenzen für den neuen Mobilfunkstandard 5G ist rechtmäßig. Das Verwaltungsgericht Köln wies am Donnerstag eine Klage des Mobilfunkanbieters Telefónica (O2) gegen diese Entscheidung der Bundesnetzagentur ab. Die Vergaberegeln bei der Auktion, gegen die insgesamt neun Mobilfunkanbieter klagen, waren nicht Gegenstand dieser Entscheidung, wie das Gericht betonte. (Az. 9 K 4396/18)
Die Bundesnetzagentur hatte im Mai 2018 entschieden, die 5G-Frequenzen zu versteigern. Telefónica monierte, die Behörde habe Frequenzen einbezogen, die noch bis 2024 zur Nutzung zugeteilt seien. Zudem habe die Netzagentur einen Teil der 5G-geeigneten Frequenzen nicht einbezogen, sondern sie für lokale und regionale Nutzungen vorgesehen. Das Gericht wies beide Argumentationen zurück.
Telefónica kann gegen das Urteil Berufung einlegen. Über diese entscheidet das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig.
Gegen die Vergaberegeln bei der Auktion klagen zuletzt neun Mobilfunkunternehmen. Telefónica und Vodafone stellten im Februar Eilanträge, um die Auktion zu stoppen. Sie ist laut Netzagentur ab der zweiten Märzhälfte geplant.
(Y.Ignatiev--DTZ)