Deutsche Tageszeitung - Berlusconi-Erben haben in Streit mit EZB Erfolg vor Europäischem Gerichtshof

Berlusconi-Erben haben in Streit mit EZB Erfolg vor Europäischem Gerichtshof


Berlusconi-Erben haben in Streit mit EZB Erfolg vor Europäischem Gerichtshof
Berlusconi-Erben haben in Streit mit EZB Erfolg vor Europäischem Gerichtshof / Foto: © AFP/Archiv

Die Kinder des verstorbenen früheren italienischen Ministerpräsidenten Silvio Berlusconi haben vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg einen Erfolg in ihrem Rechtsstreit mit der Europäischen Zentralbank (EZB) eingefahren. Der Gerichtshof erklärte am Donnerstag einen EZB-Beschluss von 2016 für nichtig. Darin hatte die EZB Berlusconis Finanzholding Fininvest eine Großbeteiligung an der italienischen Banca Mediolanum verboten. (Az. C-512/22 P und C-513/22 P)

Textgröße ändern:

Der Beschluss hat eine jahrelange Vorgeschichte: Zunächst hatte die italienische Zentralbank Berlusconi wegen einer früheren Verurteilung wegen Steuerbetrugs untersagt, über die von ihm gegründete und mehrheitlich von ihm gehaltene Fininvest weiter mehr als zehn Prozent der Finanzholding Mediolanum zu halten. Berlusconi klagte erfolgreich dagegen.

In der Zwischenzeit war Mediolanum von der Tochtergesellschaft Banca Mediolanum übernommen worden, wodurch Fininvest Inhaberin einer qualifizierten Beteiligung am Kapital einer Bank wurde. Eine qualifizierte Beteiligung umfasst mindestens zehn Prozent des Kapitals oder der Stimmrechte oder andere Möglichkeiten, maßgeblich Einfluss auf die Geschäftsführung zu nehmen.

Die italienische Zentralbank schlug der EZB vor, den Erwerb abzulehnen - was diese im Oktober 2016 auch tat. Gegen diesen Beschluss wandten sich Berlusconi und Fininvest an die Vorinstanz des EuGH, das Gericht der Europäischen Union. Dort hatten sie aber keinen Erfolg. Ihre Klage scheiterte im Mai 2022.

Daraufhin zogen sie vor den EuGH. Nach dem Tod von Silvio Berlusconi im Juni 2023 ging die Kontrolle über Fininvest komplett an seine Kinder über. Der EuGH fand bei seiner Prüfung nun einen Rechtsfehler im Urteil des Gerichts und hob es darum auf. Den strittigen EZB-Beschluss erklärte er für nichtig.

Die EZB habe das Halten einer qualifizierten Beteiligung an der Banca Mediolanum durch Berlusconi nicht rechtmäßig ablehnen können, erklärte der EuGH. Berlusconi habe die qualifizierte Beteiligung bereits früher erworben. Zu dem Zeitpunkt seien die EU-rechtlichen Bestimmungen, auf die sich die EZB stützte, noch nicht in italienisches Recht umgesetzt gewesen.

(P.Tomczyk--DTZ)

Empfohlen

DIHK: Viele deutsche Firmen erwarten positive Auswirkungen durch Mercosur-Abkommen

Viele Unternehmen aus Deutschland sehen durch das Freihandelsabkommen mit den südamerikanischen Mercosur-Staaten positive Signale für ihr Geschäft. Wie die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) in Berlin am Montag mitteilte, gehen 31 Prozent von günstigen Auswirkungen aus. Das sei angesichts des geringen Handelsvolumens ein "bemerkenswertes Ergebnis".

Netflix-Serie "Adolescence" soll in britischen Schulen gezeigt werden

Die Netflix-Serie "Adolescence" über einen 13-jährigen Jungen, der eine Mitschülerin ermordet hat, soll in allen Sekundarschulen in Großbritannien gezeigt werden. Das teilten das Büro von Premierminister Keir Starmer und die Streaming-Plattform am Montag mit. Netflix sei "unglaublich stolz" auf die Serie und freue sich darauf, "sie allen Schulen in Großbritannien anbieten zu können", sagte die Netflix-Vertreterin Anne Mensah. Die Miniserie verdeutliche den "Druck, dem junge Leute und Eltern ausgesetzt sind".

Verschwundener Sechsjähriger aus Hessen: Bundesweite Suche über Anzeigetafeln

Bei der Suche nach dem seit fast einer Woche vermissten sechsjährigen Pawlos aus Hessen setzt die Polizei nun auch auf eine bundesweite Öffentlichkeitsfahndung über digitale Anzeigetafeln. Seit Montag werde auf mehr als 13.000 Bildschirmen unter anderem an Bahn- und Flughäfen um Hinweise zu dem spurlos verschwundenen Jungen aus Weilburg gebeten, teilte die Polizei in Wiesbaden am Montag mit. Die lokalen Suchmaßnahmen in Weilburg liefen parallel weiter.

Konkurrenz für Eurostar: Weitere Genehmigung für Ärmelkanal-Zugstrecke möglich

Der britische Virgin-Konzern ist einer Genehmigung für den Zugbetrieb auf der Strecke unter dem Ärmelkanal von London nach Paris näher gekommen. Die britische Bahnaufsichtsbehörde teilte am Montag mit, dass es dafür nötige Kapazitäten in einem Bahnbetriebswerk in London gebe. Im Eurotunnel unter dem Ärmelkanal verkehren bislang lediglich die Züge von Eurostar. Der Virgin-Konzern des britischen Unternehmers Richard Branson würde dem Unternehmen gerne Konkurrenz machen.

Textgröße ändern: