Neuer Haftbefehl gegen Automanager Ghosn in Japan
Die Hoffnungen des in Japan inhaftierten Automanagers Carlos Ghosn auf eine rasche Freilassung haben sich zerschlagen. Die Staatsanwaltschaft erwirkte Medienberichten zufolge wegen neuer Vorwürfe einen weiteren Haftbefehl gegen den 64-jährigen Renault-Chef, der lange auch den japanischen Autobauer Nissan geführt hatte. Das verlängert seine Untersuchungshaft um 48 Stunden. Die Staatsanwaltschaft wirft Ghosn nun auch vor, persönliche Verluste bei Investitionen auf Nissan übertragen zu haben.
Erst am Donnerstag hatte ein Gericht in der Hauptstadt Tokio einen Antrag auf eine Verlängerung von Ghosns Untersuchungshaft abgelehnt. Es war erwartet worden, dass der Automanager schon am Freitag gegen Kaution auf freien Fuß kommen könnte. Der neue Haftbefehl verhindert das.
Ghosn war am 19. November festgenommen worden. Seitdem sitzt der 64-Jährige in einer fünf Quadratmeter großen Einzelzelle in Untersuchungshaft. Er soll jahrelang ein viel zu niedriges Einkommen deklariert und sich persönlich an Firmenkapital von Nissan bereichert haben.
Die Ankläger erhoben erst am 10. Dezember offiziell Anklage. Sie werfen Ghosn vor, er habe in den Jahren 2010 bis 2015 ein um fünf Milliarden Yen (rund 39 Millionen Euro) zu niedriges Einkommen deklariert. Zudem soll er sich persönlich an Firmenkapital des Autobauers Nissan bereichert haben. Die Untersuchungshaft wurde zudem um 22 Tage verlängert, weil die Staatsanwaltschaft neue Vorwürfe erhob - Ghosn soll auch von 2015 bis 2018 Einkünfte vertuscht haben.
(O.Tatarinov--DTZ)