Verwaltungsgericht vertagt Entscheidung zu Fahrverboten in Wiesbaden
Im Verfahren zwischen dem Land Hessen und der Deutschen Umwelthilfe (DUH) um saubere Luft in Wiesbaden hat das Verwaltungsgericht am Mittwoch kein Urteil gefällt und sich vertagt. Das Gericht forderte vom Land Hessen "weitere Unterlagen", bevor es eine Entscheidung treffen werde, erklärte eine Pressesprecherin nach der mehrstündigen Verhandlung in Wiesbaden.
Benötigt werde eine Prognoserechnung für 2020, die unter anderem die in der mündlichen Verhandlung vorgetragenen Pläne für eine Hardwarenachrüstung von Bussen berücksichtige, erklärte das Gericht. Es forderte zudem Berechnungen zur Wirkung eines möglichen Fahrverbots für die neun Straßenabschnitte, die nach derzeitigen Prognosen auch im kommenden Jahr die Grenzwerte für Stickstoffdioxid überschreiten. Die Verhandlung soll am 13. Februar fortgesetzt werden.
Die DUH hatte in Wiesbaden ebenso wie in einer Reihe anderer Städte für saubere Luft geklagt. Die Organisation fordert Dieselfahrverbote für Wiesbaden, damit dort die Grenzwerte für Stickstoffdioxid eingehalten werden.
Die Organisation zeigte sich nach der Verhandlung am Mittwoch optimistisch, dass auch in Wiesbaden Fahrverbote kommen werden. Auch Hessens Hauptstadt werde "um Fahrverbote nicht herumkommen", twitterte die DUH.
Bestätigt hatte das Gericht am Mittwoch indes den Vergleich zwischen der hessischen Landesregierung und der DUH zu Darmstadt. Dort soll es ab kommendem Sommer Fahrverbote für ältere Dieselfahrzeuge auf zwei besonders belasteten Straßen geben. Verbindlicher Teil der zuvor erzielten außergerichtlichen Einigung sind auch Maßnahmen der Stadt Darmstadt zur Förderung des öffentlichen Nah- und des Radverkehrs.
(Y.Ignatiev--DTZ)