Regierung erschwert künftig Firmenübernahmen durch ausländische Investoren
Die Bundesregierung hat am Mittwoch schärfere Regeln für den Erwerb von Anteilen an deutschen Unternehmen in sensiblen Bereichen beschlossen. Auf ihrer Kabinettssitzung beschloss sie eine Änderung der Außenwirtschaftsverordnung, angestrebt hatte diese Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU). Er wollte sich bei einer Pressekonferenz um 12.30 Uhr zu den Details der Novelle äußern.
Wie vorab bekannt geworden war, soll die Schwelle, ab der die Bundesregierung einen Anteilserwerb durch einen Investor außerhalb der EU prüfen und gegebenenfalls untersagen kann, von derzeit 25 Prozent auf zehn Prozent gesenkt werden. Diese Schwelle bezieht sich aber nur auf sicherheitsrelevante Bereiche, also etwa den Bereich der Verteidigung oder die sogenannten kritischen Infrastrukturen. Dazu zählen Energieversorger, aber auch Lebensmittelproduzenten ab einer bestimmten Größe.
Der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) wandte sich gegen Verschärfungen der Außenwirtschaftsverordnung im Jahresrhythmus. Die Regierung habe seit der Novelle 2017 bereits ein "wirksames Instrument, um die nationale Sicherheit und kritische Infrastrukturen zu schützen", erklärte der Verband. Die Absenkung der Prüfschwelle müsse auf "eindeutig definierte nationale Sicherheitsinteressen begrenzt bleiben".
Der BDI forderte von der Bundesregierung indes, das Wettbewerbsrecht und die Subventionskontrolle nachzubessern. "Wenn ausländische Investoren mit Zuschüssen ihres Staates in Deutschland Technologieunternehmen kaufen, ist das keine Gefährdung der nationalen Sicherheit."
(L.Møller--DTZ)