Bundesgerichtshof prüft Beitragserhöhungen in der privaten Krankenversicherung
Der Bundesgerichtshof (BGH) muss eine weitreichende Entscheidung zu Beitragserhöhungen in der privaten Krankenversicherung treffen. Der BGH befasste sich am Mittwoch mit dem derzeitigen System zur Prüfung solcher Erhöhungen. Hintergrund ist der Fall eines Versicherten, der erfolgreich gegen höhere Beiträge geklagt hatte. Es blieb zunächst unklar, ob noch am Mittwoch ein Urteil fällt. (Az. IV ZR 255/17)
Der Privatversicherte hatte gegen Beitragserhöhungen der Axa-Versicherung in den Jahren 2012 und 2013 geklagt. Dabei geht es um eine Summe von rund 1000 Euro. Das Amtsgericht und das Landgericht Potsdam erklärten die Erhöhungen für unwirksam und verurteilten den Versicherungskonzern zu Beitragsrückzahlungen. Im Berufungsverfahren begründete das Gericht dies damit, dass der zur Prüfung der Änderungen eingesetzte Treuhänder nicht von dem Unternehmen unabhängig gewesen sei. Es ist gesetzlich vorgeschrieben, dass ein solcher Prüfer einer Beitragsänderung zustimmen muss.
Dieses Treuhänder-Verfahren stand im Zentrum der mündlichen Verhandlung vor dem Bundesgerichtshof. Die Bedeutung des Treuhänders für die Beitragsfestlegung werde "heftig diskutiert", sagte die Vorsitzende Richterin Barbara Mayen. Es gehe darum, ob dessen Unabhängigkeit von den Zivilgerichten gesondert zu prüfen sei. Diese werde zum Teil bejaht, andere sähen darin eine Aufgabe der Aufsichtsbehörden.
An deutschen Gerichten sind derzeit eine Reihe ähnlicher Verfahren anhängig. Der Entscheidung des Bundesgerichtshofs kommt deshalb grundsätzliche Bedeutung zu. Der zuständige BGH-Zivilsenat ließ nach der mündlichen Verhandlung zunächst offen, ob noch am Mittwoch ein Urteil verkündet wird.
(W.Uljanov--DTZ)