BGH prüft Beitragserhöhungen in der privaten Krankenversicherung
Der Bundesgerichtshof prüft heute (9.00 Uhr), unter welchen Bedingungen Beitragserhöhungen in der privaten Krankenversicherung wirksam sind. Die Bundesrichter befassen sich mit der Klage eines Versicherten gegen die Anhebung seiner Beiträge. Im Kern des Verfahrens steht die Frage, ob der vom Versicherer bestellte Treuhänder unabhängig war. Es ist gesetzlich vorgeschrieben, dass ein solcher Prüfer einer Beitragsänderung zustimmen muss.(Az. IV ZR 255/17)
Das Amtsgericht und das Landgericht Potsdam erklärten in dem konkreten Fall die Erhöhungen für unwirksam und verurteilten den Versicherungskonzern zu Beitragsrückzahlungen. An deutschen Gerichten sind derzeit eine Reihe ähnlicher Verfahren anhängig. Der Entscheidung des Bundesgerichtshofs kommt deshalb grundsätzliche Bedeutung zu. Ob bereits am Mittwoch ein Urteil fällt, ist unklar.
(P.Vasilyevsky--DTZ)