EuGH-Urteil zum Schutz der Bezeichnung "Schwarzwälder Schinken" erwartet
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) entscheidet heute (11.00 Uhr), wie weit der Schutz der Bezeichnung "Schwarzwälder Schinken" reicht. Der seit Jahren schwelende Rechtsstreit dreht sich darum, ob darunter auch Vorgaben zum Schneiden und Verpacken des Schinkens fallen können. Der für die Marke zuständige Verein will erreichen, dass Schwarzwälder Schinken auch nur im Herstellungsgebiet aufgeschnitten und verpackt werden darf. (Az. 367/17 S)
Das Bundespatentgericht legte den Fall dem EuGH zur Auslegung des EU-Rechts bei geschützten geografischen Angaben vor. Das Gericht will vor allem wissen, inwieweit bestimmte Aspekte der Qualitätssicherung eine Beschränkung des Aufschneidens und Verpackens auf das Herstellungsgebiet rechtfertigen können.
(O.Tatarinov--DTZ)