Umwelthilfe reicht vier weitere Stickoxid-Klagen gegen Land NRW ein
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat vier weitere Klagen gegen das Land Nordrhein-Westfalen beim Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster eingereicht. Dabei gehe es um "saubere Luft" in Bielefeld, Hagen, Oberhausen und Wuppertal, erklärte die Umwelthilfe am Montag. In allen vier Städten werde der EU-Grenzwert für Stickstoffdioxid (NO2) von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter im Jahresmittel "fortwährend erheblich überschritten".
Ziel der Klagen ist demnach die Einhaltung des NO2-Grenzwerts noch im Jahr 2019. Auch über die bereits seit längerem eingereichten Klagen in Dortmund, Bochum, Düren und Paderborn entscheidet der DUH zufolge künftig das OVG. Eine Entscheidung werde noch im kommenden Jahr erwartet.
Die DUH klagt in einer Reihe von Städten und fordert dort Maßnahmen für bessere Luft. Erst im November hatte das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen angeordnet, dass in der Ruhrgebietsstadt und im benachbarte Essen Fahrverbote für ältere Dieselfahrzeuge in die Luftreinhaltepläne aufgenommen werden müssen. In Essen sollen die Einschränkungen dabei erstmals auch für einen Autobahnabschnitt gelten.
Für das hessische Darmstadt einigten sich Umwelthilfe und der Verkehrsclub VCD mit der hessischen Landesregierung hingegen Ende der vergangenen Woche erstmals außergerichtlich auf eine Fahrverbotslösung für ältere Diesel. Teil der Einigung sind auch Maßnahmen der Stadt Darmstadt zur Förderung des öffentlichen Nah- und des Radverkehrs.
(O.Tatarinov--DTZ)