Zahl der Minijobber auf selbem Niveau wie vor Mindestlohn-Einführung
Die Zahl der Minijobber ist auf dem selben Stand wie vor der Einführung des gesetzlichen Mindestlohns im Jahr 2015. Im ersten Quartal 2018 gab es rund 7,6 Millionen geringfügig Beschäftigte in Deutschland, wie aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine parlamentarische Anfrage der Grünen hervorgeht, die AFP am Montag vorlag. Ende 2014 waren es mit 7,67 Millionen etwa ebenso viele.
Vom ersten Quartal 2013 bis zum ersten Quartal 2018 bewegte sich die Zahl der Minijobber zwischen 7,8 und 7,5 Millionen, heißt es in der Antwort des Bundesarbeitsministeriums unter Berufung auf Zahlen der Bundesagentur für Arbeit weiter, über die am Montag zunächst die "Rheinische Post" berichtet hatte.
Ausschließlich geringfügig beschäftigt waren im ersten Quartal 2018 gut 4,8 Millionen Menschen - darunter knapp drei Millionen Frauen und gut 1,8 Millionen Männer. Hier hatte die Zahl Ende 2014 bei gut 5,1 Millionen gelegen.
Einen Anstieg gab es hingegen bei der Zahl der Minijobber, die eine geringfügige Beschäftigung im Nebenjob ausüben. Traf dies Ende 2014 noch auf 2,5 Millionen Minijobber zu, waren es Ende März 2018 knapp 2,8 Millionen, die neben der Hauptbeschäftigung noch einen steuerfreien Mini-Job hatten.
Die Grünen-Bundestagsabgeordnete Beate Müller-Gemmeke forderte, bei Minijobs müssten die Hürden beim Übergang zu regulärer Beschäftigung abgebaut werden. "Ziel muss sozialversicherungspflichtige Beschäftigung sein", sagte sie AFP. "Denn es geht immerhin darum, Altersarmut - gerade für Frauen - zu verhindern."
Minijobs für Schüler und Rentner hingegen könne es weiterhin geben, fügte die Grünen-Politikerin hinzu. "Abgesehen davon müssen Löhne und Arbeitsstunden so ausgestaltet sein, damit die Beschäftigten gar nicht mehr auf einen zweiten Job angewiesen sind."
Der Minijob mit einer Verdienstobergrenze von derzeit 450 Euro im Monat ist für Arbeitnehmer steuer- und weitgehend abgabenfrei, der Arbeitgeber zahlt reduzierte Abgaben für seine Mitarbeiter. Die für Minijobs zuständige Bundesbehörde hatte sich erst im November für eine Anhebung der Lohngrenze für geringfügige Beschäftigungsverhältnisse ausgesprochen.
Hintergrund dieser Überlegungen ist dabei die Entwicklung des gesetzlichen Mindestlohns, der ab Januar auf 9,19 Euro die Stunde steigt. Damit verringert sich wiederum die Arbeitszeit für Minijobber, die dann nur noch 49 Stunden im Monat arbeiten dürfen, bis sie die Schwelle von 450 Euro erreichen. Nach der Tabelle des Deutschen Gewerkschaftsbunds (DGB) sind es derzeit noch knapp 51 Stunden.
Wenn die Entgeltgrenze der Minijobs unverändert bleibe, "führt der steigende Mindestlohn dazu, dass zur Verfügung stehende Arbeitszeit sinkt", mahnte der Leiter der Minijob-Zentrale, Erik Thomsen, gegenüber den Zeitungen der Funke Mediengruppe. "Die Folge könnte sein, dass Minijobber dieselbe Arbeit in weniger Zeit schaffen müssen oder dass Unternehmen mehr Minijobs schaffen."
(O.Tatarinov--DTZ)