Bundesrat billigt Fristverlängerung für betäubungslose Ferkelkastration
Nach dem Bundestag hat auch der Bundesrat der Fristverlängerung für die betäubungslose Kastration von Ferkeln zugestimmt. Die Länderkammer billigte am Freitag eine Änderung des Tierschutzgesetzes, mit der die umstrittene Methode der Kastration noch für zwei weitere Jahre erlaubt wird. Das Gesetz wird nun Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier zur Unterzeichnung zugeleitet und kann dann zum 1. Januar 2019 in Kraft treten.
Eigentlich sollten ab dem Jahreswechsel nur noch Kastrationsmethoden zulässig sein, die den Tieren keine Schmerzen verursachen. Als Grund für die Fristverlängerung wird genannt, dass die derzeit verfügbaren Alternativen zur betäubungslosen Kastration den Anforderungen der Praxis nicht gerecht würden. Damit können männliche Ferkel in den ersten acht Tagen nach dem Wurf weiterhin ohne Betäubung kastriert werden.
Die Kastration der männlichen Ferkel wird für nötig gehalten, weil ansonsten der unangenehme Ebergeruch entstehen kann.
(W.Uljanov--DTZ)