Entscheidung über Klagen gegen Kik nach Brand in Pakistan wird im Januar verkündet
Die Entscheidung im Schmerzensgeldprozess pakistanischer Brandopfer gegen die deutsche Textilfirma Kik fällt im kommenden Jahr: Das Landgericht Dortmund will am 10. Januar verkünden, ob die von den vier Klägern geltend gemachten Ansprüche nach dem Brand in einer Textilfabrik im pakistanischen Karachi verjährt sind. Ein vom Gericht beauftragter Gutachter war zu dem Schluss gekommen, die Klagen müssten wegen Verjährung zwingend abgewiesen werden.
In dem Dortmunder Zivilverfahren verlangen vier Betroffene des Großbrandes bei dem Kik-Lieferanten in Pakistan Schmerzensgeld von dem deutschen Unternehmen in Höhe von jeweils 30.000 Euro. Bei dem verheerenden Feuer im September 2012 waren mehr als 250 Menschen ums Leben gekommen.
Die Kläger aus Pakistan machen geltend, dass Kik bei seinem Lieferanten nicht ausreichend auf die Einhaltung von Sicherheitsstandards beziehungsweise Brandschutzvorgaben hingewirkt habe - obwohl Kik zur Kontrolle der vorgegebenen Standards verpflichtet gewesen sei. Kik weist dies zurück.
Die Klage der Pakistaner ist bereits seit März 2015 beim Dortmunder Landgericht anhängig. Im Sommer 2016 sprach das Gericht den vier Betroffenen Prozesskostenhilfe für eine Klage in Deutschland zu - betonte aber gleichzeitig, dass damit noch keinerlei Prüfung der Erfolgsaussichten verbunden sei.
Denn über die Klagen sei nach pakistanischem Recht zu entscheiden. In der Folge holte die Zivilkammer ein Gutachten zum pakistanischen Recht ein, bei dem in der Folge die Frage einer möglichen Verjährung in den Vordergrund rückte. Dabei gelangte der Gutachter aus Großbritannien zu der Überzeugung, mögliche Ansprüche seien nach pakistanischem Recht verjährt.
Die Klägerin Saeeda Khatoon nannte die mündliche Verhandlung in dem Zivilverfahren einen wichtigen Schritt, egal wie das Verfahren ende. "Wir haben viel erreicht: Jetzt darf das Gericht das Verfahren nicht an Verjährung scheitern lassen", erklärte Khatoon nach Angaben der Organisation European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR), das ebenso wie die Medico International die Kläger unterstützt.
Klägeranwalt Remo Klinger betonte, Kik "flüchtet sich in die Verjährung und verhindert, dass die Haftungsfragen geklärt werden". Thomas Seibert von Medico International vertrat die Auffassung, nun sei die Politik gefragt. "Die Zeit der freiwilligen Selbstverpflichtungen von Unternehmen ist vorbei. Wir brauchen gesetzliche Regelungen zur Durchsetzung der Menschen- und Arbeitsrechte."
Der Kik-Bereichsleiter Corporate Social Responsibility, Ansgar Lohmann, verwies darauf, dass Kik nach dem Fabrikbrand in den vergangenen Jahren mehr als sechs Millionen Dollar an Hilfszahlungen geleistet habe. "Dies ist Ausdruck unserer tief empfundenen Anteilnahme für die Situation der Betroffenen."
Das Feuer sei durch einen terroristischen Brandanschlag ausgelöst worden, für den Kik keine Schuld treffe. "Die Fabrik hatte keine Brandschutzmängel." Gezielt gelegte Brandsätze hätten Fluchtwege und Notausgänge jedoch teilweise unpassierbar gemacht.
"Wir halten an unserer Auffassung fest, dass Verjährung eingetreten ist", erklärte Lohmann. Sollte das Gericht in seinen Beratungen zu der gleichen Auffassung kommen, bleibe die von den Klägern aufgeworfene Frage der Haftung von Unternehmen für ihre Zulieferer unbeantwortet. "Dies empfinden wir als unbefriedigend. Unternehmen benötigen Rechtssicherheit. Aus diesem Grund haben wir uns für eine gesetzliche Regelung unternehmerischer Sorgfaltspflichten ausgesprochen."
(Y.Ignatiev--DTZ)