Abgasbetrug: Mercedes Benz im Januar vor Gericht
Vor dem Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart soll Ende Januar das erste Verfahren zu einer Musterfeststellungsklage beginnen. Der zuständige Zivilsenat verhandele nach Klagen gegen Darlehensverträge der Mercedes-Benz-Bank am 25. Januar erstmalig in einem Musterfeststellungsverfahren, teilte das OLG am Mittwoch mit. In dem Verfahren geht es demnach um die Widerrufserklärung in den Verträgen.
Die Schutzgemeinschaft für Bankkunden hatte Anfang November gegen die Mercedes-Benz-Bank vor dem OLG Stuttgart und gegen die Volkswagen-Bank vor dem OLG Braunschweig geklagt. Nach Ansicht des Verbrauchschutzverbands waren die Widerrufsinformationen in den Autokreditverträgen nicht ordnungsgemäß, weil sie notwendige Pflichtangaben nicht in der gesetzlich gebotenen Weise enthielten.
Für Kunden von VW oder Mercedes könnte dies laut der Schutzgemeinschaft bedeuten, dass sie ihren Vertrag auflösen können. Sie können demnach auch die Rückgabe ihres Wagens beanspruchen.
Laut dem Oberlandesgericht Stuttgart soll in dem anstehenden Verfahren geklärt werden, ob die Pflichtangaben in den Formularen der Bank ordnungsgemäß waren. Nur in diesem Fall beginne die 14-tägige Widerrufsfrist. Verbraucher können sich laut Gericht noch bis zum 24. Januar zum Klageregister über das entsprechende Formular beim Bundesamt für Justiz anmelden.
Das Gesetz zur Einführung der Musterfeststellungsklage war erst Anfang November in Kraft getreten. Mit der Klageform können Verbraucher ihre Ansprüche einfacher gegen Unternehmen durchsetzen. Klageberechtigt sind Verbände. Anschließend trifft ein Gericht grundsätzliche Feststellungsziele über mögliche Verfehlungen eines Unternehmens. Die Verbraucher können sich dann darauf berufen, wenn sie hinterher ihre individuellen Ansprüche selbst einklagen.
Die bislang bekannteste Klage betrifft den Abgasskandal bei VW. Die Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und der ADAC reichten eine Musterklage gegen Volkswagen ein. Sie wollen feststellen lassen, dass der Konzern mit der Abgasmanipulation Kunden vorsätzlich geschädigt und betrogen hat. (M.Dorokhin--DTZ)