Deutsche Tageszeitung - Verdi durfte Streikposten auf Amazon-Parkplatz aufstellen

Verdi durfte Streikposten auf Amazon-Parkplatz aufstellen


Verdi durfte Streikposten auf Amazon-Parkplatz aufstellen
Verdi durfte Streikposten auf Amazon-Parkplatz aufstellen / Foto: ©

Bei Arbeitskämpfen mit dem Online-Handelsriesen Amazon darf die Gewerkschaft Verdi Streikposten gegebenenfalls auch auf einem betrieblichen Parkplatz aufstellen. Das ist zulässig, wenn anders keine Möglichkeit besteht, die zur Arbeitsniederlegung aufgerufenen Arbeitnehmer unmittelbar vor dem Betreten des Betriebes anzusprechen, wie am Dienstag das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt entschied. (Az: 1 AZR 189/17)

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Verdi versucht seit Jahren, bei Amazon eine Vergütung nach dem Tarif des Einzelhandels durchzusetzen. Dem weltweit größten Online-Händler wirft die Gewerkschaft eine "grundsätzliche Verweigerungshaltung gegenüber Tarifverträgen" vor.

Bei Streiks im September 2015 und im März 2016 hatte die Gewerkschaft unter anderem bei Amazon in Pforzheim Informationstische und Streikposten vor dem Haupteingang auf einem betriebseigenen Parkplatz aufgestellt. Vor den Arbeitsgerichten wollte Amazon dies der Gewerkschaft für die Zukunft untersagen lassen. Amazon müsse eigenes oder gemietetes Gelände nicht für gegen das Unternehmen gerichtete Streiks hergeben.

Wie schon das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg wies nun auch das BAG die Klage von Amazon ab. Zur Begründung verwiesen die Erfurter Richter auf den hohen Stellenwert des Streikrechts. Dies umfasse das Recht einer Gewerkschaft, "die zur Arbeitsniederlegung aufgerufenen Arbeitnehmer unmittelbar vor dem Betreten des Betriebes anzusprechen, um sie für die Teilnahme am Streik zu gewinnen". Je nach den örtlichen Verhältnissen könne dies auch auf einem Firmenparkplatz vor dem Betriebsgebäude zulässig sein.

In Pforzheim habe Verdi nur auf dem Firmenparkplatz die Möglichkeit gehabt, mit den zum Streik aufgerufenen Arbeitnehmern vor dem Betreten des Gebäudes zu kommunizieren. In solchen Situationen habe die Firma Amazon "eine kurzzeitige, situative Beeinträchtigung ihres Besitzes hinzunehmen".

"Mit der Entscheidung hat das BAG anerkannt, dass dem verfassungsrechtlich verbrieften Streikrecht Vorrang gegenüber dem Besitzrecht an einem Betriebsparkplatz gebühren kann", freute sich Verdi-Bundesvorstandsmitglied Stefanie Nutzenberger über das Urteil.

Amazon will für eine Bewertung zunächst die schriftlichen Urteilsgründe abwarten. Das Unternehmen bevorzuge die "direkte Kommunikation" mit den Arbeitnehmern und Betriebsräten vor Ort, "um die Belange der Belegschaft zu verstehen und auf sie einzugehen", erklärte ein Sprecher des Unternehmens.

(M.Dorokhin--DTZ)

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