Bundeskabinett beschließt erschwerte Vorgaben für Fahrverbote
Die Bundesregierung will die Einführung von Diesel-Fahrverboten erschweren und hat daher am Donnerstag eine Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes beschlossen. Die Neufassung regelt, welche Fahrzeuge nach einem Fahrverbot weiterhin in die deutschen Innenstädte fahren dürfen, wie ein Sprecher des Umweltministeriums sagte. Umweltschutzverbände und Grüne kritisieren die Gesetzesänderung scharf, weil dadurch Grenzwerte aufgeweicht werden.
In dem Gesetz stellt die Regierung zum einen fest, dass Fahrverbote in Städten mit einer Stickoxid-Belastung von weniger als 50 Mikrogramm je Kubikmeter Luft nicht verhältnismäßig wären. Der gesetzliche Grenzwert liegt derzeit bei 40 Mikrogramm. Durch die Aufweichung dieses Grenzwerts wären bundesweit Fahrverbote nur noch in 15 Städten möglich. Es ist allerdings unklar, ob diese Regelung vereinbar mit Europarecht ist.
Zum anderen erließ die Regierung Vorgaben für nachgerüstete Fahrzeuge: Demnach dürfen Dieselautos der Abgasnorm Euro 5 und schlechter dann in Verbotszonen einfahren, wenn sie durch den nachträglichen Einbau eines Katalysators weniger als 270 Milligramm Stickoxid pro Kilometer ausstoßen. Autos der Euronorm 6 sollen von Fahrverboten generell ausgenommen werden.
(W.Budayev--DTZ)