Verwaltungsgericht verhandelt über Fahrverbote für Gelsenkirchen und Essen
Nach den Fahrverbotsurteilen in mehreren deutschen Städten prüft heute (9.30 Uhr) auch das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, ob es in der Ruhrgebietsstadt sowie im benachbarten Essen künftig Einschränkungen für Dieselfahrer geben muss. Die klagende Deutsche Umwelthilfe (DUH) will erreichen, dass Fahrverbote in die Luftreinhaltepläne aufgenommen werden, da die Stickstoffdioxid-Werte in der Luft oberhalb der Grenzwerte liegen. Eine Entscheidung wird noch am Donnerstag erwartet.
Bei einer ähnlichen Klage der DUH hatte zuletzt das Verwaltungsgericht Köln entschieden, dass ab April kommenden Jahres wegen Grenzwertüberschreitungen in Köln und Bonn Fahrverbote verhängt werden müssen. In Essen ermittelten nach Angaben der Umwelthilfe 2017 fünf offizielle Messstationen NO2-Werte oberhalb des erlaubten Jahresmittelgrenzwerts von 40 Mikrogramm je Kubikmeter Luft. Der mit 50 Mikrogramm höchste Wert wurde demnach an der Messstation Frohnhausen gemessen. In Gelsenkirchen betrug der Jahresmittelwert laut Umweltbundesamt im vergangenen Jahr 46 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft.
(P.Vasilyevsky--DTZ)