Gewerkschaft UFO setzt sich vor Gericht gegen Ryanair durch
Die Gewerkschaft UFO darf in ihren öffentlichen Äußerungen weiterhin die prekären Arbeitsbedingungen des Ryanair-Kabinenpersonals in einen Zusammenhang mit der Flugsicherheit stellen. Das Arbeitsgericht Darmstadt wies einen Antrag des irischen Billigfliegers auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen UFO zurück, wie die Gewerkschaft am Montag mitteilte. Demnach sieht das Gericht die Äußerungen vom Recht auf freie Meinungsäußerung gedeckt.
UFO hatte in einer Pressemitteilung gewarnt, die schlechten Arbeitsbedingungen des Ryanair-Kabinenpersonals könnten auch ein Sicherheitsrisiko darstellen. Ryanair nahm das als einen Grund, die ursprünglich für Mitte Oktober geplanten Tarifverhandlungen abzusagen. UFO forderte das Unternehmen nun zur "sofortigen Rückkehr an den Verhandlungstisch" auf. Es sei höchste Zeit für ein verhandlungsfähiges Angebot.
Bei dem irischen Billigflieger kommt es seit Monaten in verschiedenen Ländern immer wieder zu Streiks von Piloten und Flugbegleitern. Erst in der vergangenen Woche einigten sich die Gewerkschaft Verdi und Ryanair auf Eckpunkte für einen Tarifvertrag für die hiesigen Flugbegleiter. Baublies sagte, auch die von UFO vertretenen Beschäftigten "bestehen auf die Berücksichtigung ihrer Interessen".
(A.Stefanowych--DTZ)