Maßnahmen gegen Diesel-Fahrverbote verzögern sich
Die von der Bundesregierung geplanten Maßnahmen zur Abwendung weiterer Diesel-Fahrverbote verzögern sich: Der Entwurf zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes war am Mittwoch nicht wie geplant im Bundeskabinett, wie das Bundesumweltministerium bestätigte. Gründe wurden zunächst nicht genannt.
Das Bundeskabinett brachte aber eine Änderung des Straßenverkehrsgesetzes auf den Weg, das für die Überprüfung von Fahrverboten wichtig ist. Hierbei geht es darum, dass die zuständigen Behörden für Kontrollen bestimmte Daten von Fahrzeugen erheben, speichern und verwenden sowie auf das Zentrale Fahrzeugregister zugreifen können.
Im Entwurf zum neunten Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetz aus dem Bundesverkehrsministerium heißt es, über das Zentrale Fahrzeugregister solle die Einhaltung von Verkehrsbeschränkungen und -verboten anhand der technischen Daten über das jeweilige Fahrzeug überprüft werden können.
Zur Vermeidung von Fahrverboten in Städten will die Bundesregierung vor allem das Bundes-Immissionsschutzgesetz ändern. Diesel-Fahrverbote sollen demnach nur dort in Betracht kommen, wo der Jahresmittelwert von 50 Mikrogramm Stickstoffdioxid pro Kubikmeter Luft überschritten wird. Erlaubt sind eigentlich nur 40 Mikrogramm. Die Regierung stützt sich aber auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig vom Februar, wonach Fahrverbote verhältnismäßig sein müssen.
Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) hatte die geplanten Maßnahmen im Endspurt des Hessen-Wahlkampfs angekündigt. Die Opposition hatte die Pläne als Wahlkampfmanöver kritisiert. Bei der Landtagswahl mussten letztlich CDU und auch SPD schwere Stimmeneinbußen hinnehmen.
(N.Loginovsky--DTZ)