Koalitionsfraktionen einigen sich auf Übergangsfrist bei Ferkelkastration
Die Koalitionsfraktionen haben sich einem Bericht zufolge auf eine Übergangsfrist bis zum Verbot der betäubungslosen Kastration von Ferkeln geeinigt. Vorgesehen sei eine Verschiebung bis Ende 2020, erfuhgr Deutsche Tageszeitung am Freitag unter Berufung auf einen Gesetzentwurf von Unions- und SPD-Fraktion.
Eigentlich sollen die Bauern in Deutschland laut Tierschutzgesetz zum Jahresende die chirurgische Kastration ohne Betäubung bei unter acht Tage alten männlichen Schweinen einstellen. Ab 1. Januar 2019 muss dann ein Verfahren angewandt werden, das Schmerzen wirksam ausschaltet. Sofern das nicht möglich ist, müssen die Tierhalter auf eine chirurgische Kastration verzichten.
Kritiker des Verbots, unter anderem die Bauern selbst, führen vor allem an, dass es bislang keine praktikablen Alternativmethoden zur Ferkelkastration gibt. Die Ferkelkastration wird für notwendig gehalten, da männliche Schweine andernfalls den als unangenehm empfundenen Ebergeruch entwickeln.
Dem Bericht zufolge wollen die Koalitionsfraktionen rasch die Voraussetzungen schaffen, dass Landwirte oder sachkundige Dritte die Betäubung von Ferkeln selbst vornehmen können. Vorgesehen sei, das Inhalationsmittel Isofluran mittels Verordnung unverzüglich nach dem Jahreswechsel zuzulassen, praktische Fragen dazu schnell zu klären und dann die Methode flächendeckend verfügbar zu machen. (Y.Ignatiev--DTZ)