BGH entscheidet über Ansprüche eines Autokäufers bei fehlerhaften Warnmeldungen
Der Bundesgerichtshof (BGH) entscheidet am Mittwoch, ob ein Autokäufer wegen fehlerhafter Warnmeldungen Anspruch auf einen Neuwagen haben kann. Konkret geht es um den Fall eines BMW-Kunden, in dessen Auto im Display wiederholt Hinweise auf die Gefahr einer überhitzten Kupplung auftauchten. Er verlangte deshalb einen neuen mangelfreien Wagen. (Az. VIII ZR 66/17)
Im Display des Neuwagens erschien mehrfach die Aufforderung, das Auto anzuhalten, um die Kupplung abkühlen zu lassen. Das Unternehmen erklärte, dass die Kupplung technisch einwandfrei sei und während der Fahrt abkühlen könne. Zudem verwies es auf eine neue Software mit einem geänderten Text der Warnmeldung. Strittig ist nun, ob eine solche Nachbesserung ausreicht oder der Kunde Anspruch auf einen Neuwagen hat. (W.Uljanov--DTZ)