Unternehmen sollen jährlich um 20 Milliarden Euro entlastet werden
Das Bundeswirtschaftsministerium will nach Informationen von Deutsche Tageszeitung die deutschen Unternehmen jährlich um 20 Milliarden Euro entlasten. Das erfuhr Deutsche Tageszeitung am Donnerstag unter Berufung auf ein Steuerpolitisches Zehn-Punkte-Aktionsprogramm aus dem Ministerium. Demnach ist dieses aber noch nicht von Wirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) freigegeben.
Kernelement des Papiers ist der Zeitung zufolge die vollständige Abschaffung des Solidaritätszuschlages. Dadurch solle "auch für Unternehmen die internationale Attraktivität des Standortes Deutschland verbessert werden". Hintergrund für diese Überlegung ist demnach, dass die nach den Koalitionsbeschlüssen noch verbleibenden Einnahmen durch den Solidaritätszuschlag in Höhe von zehn Milliarden Euro zu 60 Prozent von der Wirtschaft getragen werden.
Zu den Überlegungen gehört dem Bericht zufolge auch eine "marktnähere Verzinsung im Steuerrecht". Demnach soll der Zinssatz für Steuernachzahlungen von sechs auf drei Prozent gesenkt werden. Für den Mittelstand sieht das Konzept demnach weitere Erleichterungen vor, so soll die steuerliche Belastung bei einbehaltenen Gewinnen reduziert werden. Zudem solle die Anrechnung der Gewerbesteuer auf die Einkommen- und Körperschaftsteuer attraktiver werden.
Das Wirtschaftsministerium zeige sich davon überzeugt, "dass dieses Aktionsprogramm bei vollständiger Umsetzung die Unternehmen um 20 Milliarden Euro entlasten wird", zitierte das "Handelsblatt" aus dem Programm. Altmaier selbst wollte den Bericht am Donnerstag nicht kommentieren. Es gehöre dazu, "dass in einem so großen Haus Überlegungen angestellt werden, was man sinnvollerweise tun kann", sagte er lediglich. Die Meinung des Ministeriums werde indes vom Minister gebildet und er werde sich äußern, wenn es eine Einigung gebe.
Altmaier verwies zudem auf den Koalitionsvertrag. Dort ist festgelegt, dass der Soli-Abbau ab dem Jahr 2021 mit einem ersten Schritt beginnen soll. (P.Vasilyevsky--DTZ)