Deutsche Tageszeitung - Offene Diskriminierung bei Stellenanzeigen kommt fast gar nicht mehr vor

Offene Diskriminierung bei Stellenanzeigen kommt fast gar nicht mehr vor


Offene Diskriminierung bei Stellenanzeigen kommt fast gar nicht mehr vor
Offene Diskriminierung bei Stellenanzeigen kommt fast gar nicht mehr vor / Foto: ©

Offene Diskriminierungen bei Stellenanzeigen gibt es mittlerweile so gut wie gar nicht mehr - allerdings sprechen Arbeitgeber noch zu selten möglichst viele unterschiedliche Menschen an. Das ist das Ergebnis einer Studie der Antidiskriminierungsstelle des Bundes, die sich fast 5700 Stellenanzeigen angeschaut hat und am Montag ihre Ergebnisse veröffentlichte. Demnach enthielten nur 2,2 Prozent der untersuchten Ausschreibungen eindeutig "diskriminierende Inhalte".

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Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) zeige "im Hinblick auf Stellenanzeigen Wirkung", erklärte der geschäftsführende Leiter der Antidiskriminierungsstelle, Bernhard Franke. Diskriminierende Anzeigen betrafen zu 80 Prozent das Geschlecht, hier wurde nicht neutral formuliert und nur ein Geschlecht angesprochen. Bei 16,8 Prozent der diskriminierenden Formulierungen ging es um das Alter, etwa durch "junge/r Bewerber/in" gesucht, bei acht Prozent um die ethnische Herkunft, etwa durch die Anforderung "Deutsch als Muttersprache".

Die Stelle untersuchte zudem die Anzeigen auf Diskriminierungsrisiken - dabei gebe es Nachholbedarf. Arbeitgeber sprächen "unterrepräsentierte Gruppen kaum gezielt an", erklärte Franke. Auch der Fokus auf Diversität im Unternehmen werde zu selten positiv hervorgehoben. Das passiere, wenn etwa in Anzeigen ausschließlich junge weiße Männer zu sehen seien. Bestimmte arbeitssuchende Gruppen würden schlicht "zu wenig angesprochen" und fühlten sich dadurch ausgeschlossen, lautet ein Ergebnis der Untersuchung.

Wichtig sei außerdem, dass Arbeitgeber künftig nicht nur Männer und Frauen, sondern auch Menschen mit anderen Geschlechtsidentitäten bei Ausschreibungen berücksichtigten, erinnerte die Antidiskriminierungsstelle mit Verweis auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum sogenannten dritten Geschlecht. Das sei momentan noch "kaum der Fall".

(P.Vasilyevsky--DTZ)

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