Regierung will Übergangsfrist bis zum Verbot der betäubungslosen Ferkelkastration
Die Bundesregierung will den Landwirten doch noch zu einer Übergangsfrist bis zum Verbot der betäubungslosen Kastration von Ferkeln verhelfen. Wie Union und SPD am Dienstag mitteilten, wollen die Fraktionen "zeitnah" eine Initiative auf den Weg bringen, die zum Ziel hat, noch in diesem Jahr die Übergangsfrist bis zum vollständigen Verbot zu verlängern. Geplant seien zwei Jahre.
Eigentlich sollen die Bauern in Deutschland laut Tierschutzgesetz zum Jahresende die chirurgische Kastration ohne Betäubung bei unter acht Tage alten männlichen Schweinen einstellen. Ab 1. Januar 2019 muss dann ein Verfahren angewandt werden, das Schmerzen wirksam ausschaltet. Sofern das nicht möglich ist, müssen die Tierhalter auf eine chirurgische Kastration verzichten.
Erst kürzlich scheiterte ein Vorstoß Bayerns im Bundesrat, mit dem der umstrittene Eingriff für eine Übergangszeit weiter ermöglicht werden sollte. Der Gesetzentwurf sah vor, die betäubungslose Kastration noch für einen Zeitraum von fünf Jahren zuzulassen. Kritiker des Verbots, unter anderem die Bauern selbst, führen vor allem an, dass es bislang keine praktikablen Alternativmethoden zur Ferkelkastration gibt. Die Ferkelkastration wird für notwendig gehalten, da männliche Schweine andernfalls den als unangenehm empfundenen Ebergeruch entwickeln.
Die Grünen-Agrarexpertin Renate Künast warf der Bundesregierung am Dienstag vor, "systematisch" den Tierschutz im Grundgesetz zu ignorieren. "Die Große Koalition ist der Alptraum aller Tiere", erklärte Künast. Landwirtschaftsministerin Julia Klöckner (CDU) tue "nichts dafür, das Leben der Tiere zu verbessern". Stattdessen beuge sich die Regierung der Meinung des Bauernverbands. Es gebe aber "längst Alternativen" zur betäubungslosen Kastration, etwa die Impfung.
(W.Budayev--DTZ)