Deutsche Tageszeitung - Im Verfahren um "Wurstkartell" Hersteller Wiltmann vor OLG Düsseldorf verurteilt

Im Verfahren um "Wurstkartell" Hersteller Wiltmann vor OLG Düsseldorf verurteilt


Im Verfahren um "Wurstkartell" Hersteller Wiltmann vor OLG Düsseldorf verurteilt
Im Verfahren um "Wurstkartell" Hersteller Wiltmann vor OLG Düsseldorf verurteilt / Foto: ©

Im Verfahren um das sogenannte Wurstkartell hat das Oberlandesgericht Düsseldorf (OLG) eine Geldbuße in Höhe von 6,5 Millionen Euro gegen das Unternehmen Wiltmann verhängt. Der Geschäftsführer des Wurstherstellers soll zudem ein Bußgeld von 350.000 Euro zahlen, wie das Gericht am Dienstag mitteilte. Hintergrund sind jahrelange Preisabsprachen unter rund 20 Herstellern für Fleisch- und Wurstprodukte.

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Mit dem Urteil folgte das Gericht im Wesentlichen den Forderungen der Staatsanwaltschaft, die gegen den Geschäftsführer nur eine leicht höhere Strafe beantragt hatte. Das Unternehmen und der Betroffene hatten am letzten Hauptverhandlungstag Ende September auf Freispruch plädiert.

Wegen illegaler Preisabsprachen hatte das Bundeskartellamt zwischen November 2013 und Juli 2014 Geldbußen in Höhe von insgesamt 338 Millionen Euro gegen 22 Wursthersteller und mehrere Dutzend Verantwortliche verhängt. Dagegen hatten mehrere Hersteller vor dem Düsseldorfer Gericht Einspruch eingelegt, unter anderem Wiltmann.

Nach Überzeugung des OLG beteiligte sich der Gesellschafter zwischen April 1997 und Juli 2009 an dem Wurstkartell, um Preiserhöhungen für Schweine- und Geflügelfleischprodukte abzusprechen. So sollten Mehrkosten durch höhere Fleischpreise an den Lebensmitteleinzelhandel weitergegeben werden.

Zu Lasten der Hersteller wertete das Gericht unter anderem den langen Tatzeitraum, den Umsatz und das auf Dauer angelegte Kartell. Zugunsten der Hersteller berücksichtigte das Gericht den Angaben zufolge die "Sandwich"-Position, in der sich die Wursthersteller zwischen Fleischlieferanten und Lebensmitteleinzelhandel befanden, sowie die lange Verfahrensdauer.

Einige der Unternehmen konnten Bußgeldern in Höhe von 238 Millionen Euro durch interne Umstrukturierungen entgehen. Das Kartellamt musste wegen eines gesetzlichen Schlupflochs mehrere Verfahren gegen das Wurstkartell einstellen. Das als auch als "Wurstlücke" bekannte Schlupfloch ist mittlerweile geschlossen. Ermittelt hatte das Kartellamt wegen verbotener Preisabsprachen zwischen 2003 und 2008.

(Y.Ignatiev--DTZ)

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