Bekannter US-Waffenaktivist verlässt Firma Defense Distributed
Der radikale US-Waffen-Aktivist Cody Wilson, der Baupläne für Schusswaffen aus dem 3D-Drucker verbreitet, hat sich aus der von ihm gegründeten Firma zurückgezogen. Der in den USA wegen mutmaßlichen sexuellen Verkehrs mit einer Minderjährigen beschuldigte 30-Jährige habe sein Amt am vergangenen Freitag niedergelegt, teilte seine Nachfolgerin Paloma Heindorff mit. Die Firma Defense Distributed werde die umstrittenen Baupläne weiter verbreiten.
Taiwan, wohin Wilson nach den Sex-Vorwürfen geflohen war, hatte ihn Ende vergangener Woche an die USA ausgeliefert. Am Sonntag konnte er gegen Kaution ein Gefängnis im Bundesstaat Texas verlassen. Nach Angaben des Polizei in Austin soll er Sex mit einer 16-Jährigen in einem Hotel gehabt haben. Er habe der Jugendlichen dafür 500 Dollar (425 Euro) gezahlt. Wilson droht eine Haftstrafe von bis zu 20 Jahren.
Wilson hatte in den vergangenen Monaten mit der Verbreitung von digitalen Plänen für die Herstellung funktionsfähiger Schusswaffen aus dem 3D-Drucker für Wirbel gesorgt. Seine in Texas ansässige Firma hatte nach langjährigem Rechtsstreit von der US-Regierung die Erlaubnis erhalten, die Pläne im Internet zu veröffentlichten. Dazu gehören Pläne für eine Handfeuerwaffe aus Plastik, die von Metalldetektoren nicht erkannt wird und keine Seriennummer hat.
Mehrere US-Bundesstaaten verklagten daraufhin die Regierung von Präsident Donald Trump, weil durch die Veröffentlichung der Baupläne eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit entstehe. Ein Bundesrichter in Seattle verbot daraufhin vorläufig die Veröffentlichung der Baupläne, bis endgültig über die Klage der Bundesstaaten entschieden ist.
Wilson ließ aber nicht locker und begann Ende August damit, die Baupläne zu verkaufen. Er argumentierte, dass richterliche Verbot gelte nur für die kostenlose Verbreitung der Pläne. Die Kunden können selber bestimmen, wieviel sie dafür zahlen. Der Aktivist für das Recht auf privaten Waffenbesitz sieht in dem Verbot eine Einschränkung seines Rechts auf Redefreiheit.
(W.Uljanov--DTZ)