Deutsche Tageszeitung - Urteil: Gemeinde darf nicht Drohnen zur Berechnung von Abwassergebühr einsetzen

Urteil: Gemeinde darf nicht Drohnen zur Berechnung von Abwassergebühr einsetzen


Urteil: Gemeinde darf nicht Drohnen zur Berechnung von Abwassergebühr einsetzen
Urteil: Gemeinde darf nicht Drohnen zur Berechnung von Abwassergebühr einsetzen / Foto: © AFP

In Bayern dürfen Gemeinden nicht mit Drohnen Grundstücke überfliegen, um die Höhe von Gebühren zu ermitteln. Mit einem am Dienstag veröffentlichten unanfechtbaren Beschluss wies der Bayerische Verwaltungsgerichtshof die Beschwerde der Stadt Neumarkt-Sankt Veit im Landkreis Mühldorf am Inn zurück, die mit Drohnen verschiedene Grundstücke überfliegen wollte.

Textgröße ändern:

Mit dem Ergebnis der Drohnenflüge sollte die Geschossfläche ermittelt und daraus der sogenannte Herstellungsbeitrag berechnet werden, der für den Anschluss von Grundstücken an die gemeindliche Abwasserentsorgung erhoben wird.

Ein Grundstücksbesitzer widersprach erfolgreich vor dem Münchner Verwaltungsgericht mit einem Eilantrag dem geplanten Drohnenflug über seinem Grundstück, der Verwaltungsgerichtshof bestätigte dies nun. Zur Begründung verwiesen die obersten Verwaltungsrichter auf eine fehlende Rechtsgrundlage für solche Flüge. So lasse die Generalklausel des bayerischen Datenschutzgesetzes nur bei einem geringfügigen Eingriff in die Rechte von Betroffenen die Erhebung von Daten zu.

Der Einsatz einer Drohne sei aber ein erheblicher Eingriff in das vom Grundgesetz geschützte allgemeine Persönlichkeitsrecht. So könnten mit der Drohne auch Aufnahmen von zur Wohnung zählenden Terrassen, Balkonen oder Gartenflächen hergestellt werden und könnten sich dort aufhaltende Menschen fotografiert werden. Es sei auch nicht auszuschließen, dass durch die Fenster Innenräume erfasst werden.

(A.Stefanowych--DTZ)

Empfohlen

Bahnverkehr in Mitte Deutschlands durch Störung zeitweise massiv beeinträchtigt

Eine technische Störung hat am Samstagnachmittag zu weiträumigen Zugausfällen in der Mitte Deutschlands geführt. Nach zwei Stunden konnte die Deutsche Bahn melden, dass der Fern- und Nahverkehr wieder anlaufe. Beeinträchtigungen bis zum Betriebsschluss seien allerdings weiter möglich. Der Verkehrsverbund Rhein-Main (RMV) sprach von einer "bundesweiten technischen Störung im Funkverkehr".

Bahnverkehr in der Mitte Deutschlands durch Störung "massiv beeinträchtigt"

Eine technische Störung hat zu weiträumigen Zugausfällen in der Mitte Deutschlands geführt. Der Verkehr sei "massiv beeinträchtigt", teilte die Bahn am Samstagnachmittag auf ihrer Website mit. "Züge im betroffenen Bereich warten die Störung an Bahnhöfen ab." Experten der Bahn arbeiteten "unter Hochdruck an der Störungsbeseitigung".

EPR-Atomreaktor im französischen Flamanville nach Abschaltung wieder angelaufen

Nach einer automatischen Abschaltung vor wenigen Tagen ist der EPR-Atomreaktor im französischen Flamanville am Samstag wieder angelaufen. Wie der Stromkonzern und Betreiber EDF mitteilte, lief der Reaktor von Flamanville 3 am Morgen mit 0,2 Prozent seiner Kapazität. Die Anlage soll langsam hochgefahren werden. Laut EDF wird nun der Anschluss an das Stromnetz bis Ende des Herbstes vorbereitet.

VW-Krise: BDI fordert bessere Rahmenbedingungen - Linke will Dividenden-Rückzahlung

Der Bundesverband der deutschen Industrie (BDI) hat angesichts der Krise bei Volkswagen von der Politik bessere Rahmenbedingungen für die Wirtschaft gefordert. BDI-Präsident Siegfried Russwurm kritisierte am Samstag zu hohe Energiepreise und Steuern sowie "ausufernde Bürokratie" und eine "teils unzuverlässige öffentliche Infrastruktur". Die Linken-Parteivorsitzende Janine Wissler forderte Aktionäre des VW-Konzerns auf, vor dem Hintergrund möglicher Werkschließungen und betriebsbedingter Kündigungen Dividenden in Milliardenhöhe zurückzuzahlen.

Textgröße ändern: