Deutsche Tageszeitung - Bundesgerichtshof erklärt Gebührenklausel in Riester-Verträgen für unwirksam

Bundesgerichtshof erklärt Gebührenklausel in Riester-Verträgen für unwirksam


Bundesgerichtshof erklärt Gebührenklausel in Riester-Verträgen für unwirksam
Bundesgerichtshof erklärt Gebührenklausel in Riester-Verträgen für unwirksam / Foto: © AFP/Archiv

Nach einem neuen Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) können viele Riester-Sparer auf eine etwas höhere Auszahlung hoffen: Die Karlsruher Richterinnen und Richter erklärten am Dienstag eine Vereinbarung für unwirksam, die von Sparkassen verwendet wurde. In den Verträgen hieß es, dass der Kunde "gegebenenfalls Abschluss- und/oder Vermittlungskosten" zahlen müsse, wenn nach der Ansparungsphase eine Leibrente vereinbart werde. (Az. XI ZR 290/22)

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Das sei nicht klar genug und verstoße somit gegen das Transparenzgebot, entschied der Bundesgerichtshof. Verbraucherinnen und Verbraucher müssten bei Vertragsabschluss erkennen können, was an Belastungen auf sie zukomme, betonte der Vorsitzende Richter Jürgen Ellenberger schon in der Verhandlung.

Bei Riester-Verträgen zur Altersvorsorge gibt es eine Anspar- und eine Auszahlungsphase. Sparer können entscheiden, ob sie eine monatliche Rente bis an ihr Lebensende wollen, die sogenannte Leibrente, oder ob ihnen ein Teil des Geldes sofort ausgezahlt werden soll.

Im konkreten Fall ging es um Riester-Banksparpläne, die bei der Sparkasse Günzburg-Krumbach in Bayern abgeschlossen worden waren. Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg war gegen sie und andere Sparkassen vorgegangen, die solche Klauseln in ihren Riester-Verträgen mit dem Namen "Vorsorge Plus" hatten. Nur der bayerische Fall ging aber bis vor den Bundesgerichtshof.

Seit 2019 hätten sich immer mehr Kunden hilfesuchend an die Verbraucherzentrale gewandt, berichtete der Leiter der Abteilung Altersvorsorge, Banken und Kredite, Niels Nauhauser. Nach Auffassung der Verbraucherzentrale dürfen Sparkassen in Fällen wie dem in Karlsruhe entschiedenen nun keine Gebühr mehr erheben.

Die Verbraucherzentrale schätzt, dass 700.000 bis 800.000 Sparer von dem Urteil betroffen sind. Es gehe nicht nur um Sparkassen, sondern auch um Volks- und Raiffeisenbanken, sagte Nauhauser. Diese Verträge seien zwar verbraucherfreundlicher, da Abschluss- und Vertriebskosten ausgeschlossen seien - Verwaltungskosten vor der Auszahlung aber nicht.

Die 2002 eingeführte Riester-Rente steht seit Langem in der Kritik, unter anderem weil hohe Gebühren und die lange Zeit niedrigen Zinsen die Rendite schmälerten. Schon im April hatte der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) die Kosten bemängelt, die Anbieter bei Beginn der Auszahlung erheben.

Wer "riestert", soll unterstützt durch staatliche Zulagen Geld fürs Alter ansparen können. Nach aktuellen Zahlen des Bundesarbeitsministeriums gibt es aktuell knapp 16 Millionen Riester-Verträge. Geschätzt ein Fünftel bis knapp ein Viertel davon ruhe, wird derzeit also nicht bespart.

(O.Zhukova--DTZ)

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