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Die EU-Kommission hat Deutschland und anderen Mitgliedstaaten mit hoher Luftverschmutzung eine letzte Frist bis "sp

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Versuchter Insiderhandel ohne Wissensvorsprung: Justiz darf trotzdem beschlagnahmen

Auch Gewinne aus einem versuchten illegalen Insiderhandel ohne tatsächlichem Informationsvorsprung dürfen von der Justiz bei Ermittlungen vorläufig beschlagnahmt werden. Das stellte das Oberlandesgericht (OLG) in Frankfurt am Main in einem am Dienstag veröffentlichten Beschluss zu einem Vermögensarrest im Zuge eines strafrechtlichen Verfahrens gegen einen Mitarbeiter des Börsenbetreibers Deutsche Börse AG klar. (Az. 7 Ws 253/23)

Ifo-Geschäftsklima: Stimmung der Unternehmen verschlechtert sich weiter

Die Stimmung der Unternehmen in Deutschland hat sich nach Angaben des Münchner Ifo-Instituts auch im September weiter verschlechtert. Der Ifo-Geschäftsklimaindex sank auf 85,4 Punkte, nach 86,6 Punkten im August, wie das Institut am Dienstag mitteilte. Die Unternehmen waren erneut mit der aktuellen Lage weniger zufrieden und auch die Erwartungen an die kommenden Monate fielen pessimistischer aus.

Chinas Zentralbank kündigt geldpolitische Maßnahmen zur Konjunkturstärkung an

Mit einem umfangreichen geldpolitischen Maßnahmenpaket will die chinesische Zentralbank die Wirtschaft des Landes ankurbeln. Zentralbankgouverneur Pan Gonsheng kündigte am Dienstag unter anderem eine Senkung der Mindestreserve für die Banken sowie der Zinsen für bestehende Immobilienkredite und Erleichterungen bei der Anzahlung für Immobilien an. Damit sollen der Konsum gestärkt und die Krise im Immobiliensektor gelindert werden.

Bundesverfassungsgericht beginnt mit Verhandlung über Strompreisbremse

Das Bundesverfassungsgericht hat am Dienstag in Karlsruhe mit einer Verhandlung über die Verfassungsbeschwerden von 22 Ökostromerzeugern begonnen. Sie wenden sich gegen die Abschöpfung eines Teils ihrer Gewinne im Rahmen der inzwischen ausgelaufenen Strompreisbremse. Das Gericht will sich unter anderem mit der Funktionsweise des Strommarkts befassen, wie Gerichtspräsident Stephan Harbarth in seiner Einführung ankündigte. (Az. 1 BvR 460/23 und 1 BvR 611/23)

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