Musterverfahren im Streit um VW-Übernahme durch Porsche begonnen
In Hannover hat am Donnerstag das Musterverfahren im milliardenschweren Streit um die Folgen der gescheiterten Volkswagen-Übernahme durch Porsche begonnen. Wie die Anwaltskanzlei Tilp am Mittwoch mitteilte, fordern die Kläger insgesamt fünf Milliarden Euro Schadensersatz zuzüglich Zinsen. Sie werfen den Autokonzernen vor, die Anleger bewusst über die Übernahmeabsichten getäuscht zu haben. Das Oberlandesgericht (OLG) Celle hat insgesamt zehn Verhandlungstage bis zum 10. November angesetzt.
Wegen der vielen Beteiligten findet der Prozess in den Räumen des Landgerichts Hannover statt. Wie das OLG bereits im Dezember mitgeteilt hatte, werden in dem Verfahren die Ansprüche von insgesamt 42 Klägern, überwiegend Investmentfonds, gebündelt entschieden (13 Kap 1/16). Die jeweiligen Einzelverfahren liegen solange auf Eis. Streitpunkt ist laut OLG Celle unter anderem eine Pressemitteilung von Porsche aus dem Jahr 2008, in der der Sportwagenhersteller Medienberichte zurückwies, dass er seine Anteile am Volkswagenkonzern auf 75 Prozent aufstocken wolle. In einer späteren Mitteilung kündigte Porsche doch eine Übernahme an. Daraufhin stieg der Aktienkurs von Volkswagen zeitweise auf über 1000 Euro. Investoren, die auf sinkende Kurse gesetzt hatten, verloren laut der Kanzlei Tilp Milliarden.
Vor dem Hintergrund des laufenden Prozesses wollte sich der VW-Konzern, der mittlerweile Eigentümer von Porsche ist, nicht detailliert zu den Vorwürfen äußern. Ein Sprecher teilte aber mit, dass "die geltend gemachten Ansprüche jeglicher Grundlage entbehren".
Das Musterverfahren dient der Verfahrensvereinfachung. Das sogenannte Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) regelt solche Verfahren und soll einer Vielzahl geschädigter Anleger die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen erleichtern.
In einem KapMuG-Verfahren werden vor einem Oberlandesgericht beispielhaft jene Fragen geklärt, die sich auf alle Kläger gleichermaßen beziehen. Die Feststellungen des OLG Celle zur gescheiteren VW-Übernahme gelten dann als verbindliche Vorentscheidungen für gleich gelagerte Fälle vor anderen Gerichten. Musterverfahren sind möglich, wenn mindestens zehn Antragsteller gleichgerichtete Anträge stellen. (L.Møller--DTZ)