EU: Luxemburg muss von Amazon 250 Millionen Euro Steuern nachfordern
Die EU-Kommission verlangt von Luxemburg, vom Online-Händler Amazon 250 Millionen Euro an Steuervergünstigungen zurückzufordern. Die Nachlässe für das US-Unternehmen seien "unzulässig" und verstießen gegen europäische Regeln zu Staatsbeihilfen, erklärte die Behörde am Mittwoch in Brüssel. Amazon wies die Vorwürfe zurück: Das Unternehmen habe "keine besondere Behandlung durch Luxemburg erhalten" und seine Steuern in Übereinstimmung mit nationalem und internationalem Recht gezahlt, erklärte Amazon.
Durch die Vergünstigungen seien "fast drei Viertel der Gewinne von Amazon nicht besteuert" worden, erklärte ihrerseits EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager. "Mit anderen Worten zahlte Amazon nur ein Viertel der Steuern, die andere, lokale Unternehmen entrichten mussten, obwohl sie den gleichen nationalen Steuerregeln unterlagen." Dies sei nach EU-Beihilfevorschriften verboten. "Die Mitgliedstaaten dürfen multinationalen Konzernen keine selektiven Steuervergünstigungen gewähren."
Luxemburg erklärte, es nehme den Beschluss der Kommission "zur Kenntnis". Es werde die Entscheidung nun analysieren und behalte sich alle rechtlichen Schritte vor, hieß es in einer Mitteilung des luxemburgischen Finanzministeriums. Es verwies darauf, dass der Fall bis zum Jahr 2006 zurückreiche. "Da Amazon in Übereinstimmung mit den damals anwendbaren Steuerregeln besteuert wurde, geht Luxemburg davon aus, dass die Firma keine unzulässigen Staatsbeihilfen bekam".
(W.Uljanov--DTZ)