Gillette siegt erneut im Rechtsstreit gegen Wilkinson Sword
Wilkinson Sword darf in Deutschland keine Ersatzklingen für einen Rasierer des Konkurrenten Gillette vertreiben. Die von Wilkinson Sword angebotenen Klingen verletzten ein Gillette-Patent, urteilte das Landgericht Braunschweig am Freitag. Damit bestätigte das Gericht eine Entscheidung, die das Düsseldorfer Landgericht im Juli per Eilverfahren getroffen hatte. (Az. 9 O 1362/17)
Wilkinson Sword hatte Ersatzklingen hergestellt, die auch mit dem Nassrasierer Gillette Mach 3 kompatibel sind. Die Klingen wurden an Drogeriemärkte geliefert und von diesen unter Eigenmarken verkauft. Sie sind etwa 30 Prozent günstiger als die Originale des US-Herstellers.
Dieser verklagte den Konkurrenten mit Deutschlandsitz in Solingen daraufhin wegen der Verletzung von Patentrechten. Dem Gericht zufolge kopiert das preiswertere Wilkinson-Produkt ein Verbindungsstück zwischen Klingeneinheit und Griff, für das Gillette ein Patent besitzt.
Sollte Wilkinson Sword gegen das Verbot verstoßen, droht unter anderem ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro, urteilte das Braunschweiger Gericht. Außerdem muss die Firma vorhandene Bestände herausgeben. Bereits ausgelieferte Produkte müssen entgegen der Forderung von Gillette aber nicht zurückgerufen werden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, Wilkinson Sword kann Berufung einlegen.
(P.Vasilyevsky--DTZ)