EU-Kommission sieht keine Notwendigkeit für Sanktionen im Fipronil-Skandal
Die EU-Kommission wird im Skandal um den Giftstoff Fipronil in Eiern nicht gegen Belgien und die Niederlande wegen einer verzögerten Information der anderen Mitgliedstaaten vorgehen. "Es geht nicht um Sanktionen oder Vertragsverletzungsverfahren", sagte der zuständige EU-Kommissar Vytenis Andriukaitis am Dienstag. In der Lebensmittelsicherheit bewegten sich "alle Länder in ihrem rechtlichen Umfeld". Wichtig sei es nun, aus dem Fall die Lehren für eine verbesserte EU-Zusammenarbeit zu ziehen.
Dazu beriet die EU-Kommission am Dienstag in Brüssel mit Vertretern der 28 Mitgliedstaaten. Dabei sei die Notwendigkeit betont worden, "die Risikokommunikation zwischen den Mitgliedstaaten und der Kommission zu verbessern", sagte Andriukaitis. Überlegt werde auch, ob in den Mitgliedstaaten Verbindungsbeamte für einen besseren Informationsaustausch geschaffen würden. Erste Entscheidungen dürften frühestens beim nächsten Treffen der Agrarminister am 9. und 10. Oktober fallen.
In der Fipronil-Affäre mussten auch in Deutschland Millionen Eier vom Markt genommen und mehrere Legehennenbetriebe gesperrt werden. In Belgien waren erstmals Anfang Juni überhöhte Fipronil-Werte in einer Probe entdeckt worden. Verantwortlich war eine niederländische Firma, die Ställe von Legehennen mit einem Mittel reinigte, in dem das Insektizid beigemischt war. Die EU-Kommission und damit die anderen Mitgliedstaaten wurden erst am 20. Juli informiert.
Ein Problem in der Fipronil-Affäre war, dass es unterschiedliche Warnsysteme für Lebensmittelkrisen gibt. So nutzten die belgischen Behörden für eine Anfrage an die Niederlande am 6. Juli das System für Amtshilfe und Zusammenarbeit (AAC). Durch dieses werden die anderen EU-Staaten nicht automatisch informiert wie durch das europäische Schnellwarnsystem RASFF.
Ziel der EU ist es nun einerseits, beide Systeme besser zu vernetzen. In den am Dienstag beratenen Vorschlägen wurden darüber hinaus "klare Leitlinien" gefordert, wann ein EU-weiter Alarm durch die Mitgliedstaaten ausgelöst werden muss. In Erwägung gezogen werden zudem regelmäßige "Krisenübungen" der Mitgliedstaaten.
(Y.Ignatiev--DTZ)