Bundesregierung sieht Fortschritte bei der Frauenquote in Aufsichtsräten
Die im vergangenem Jahr eingeführte Frauenquote wirkt - aber nur dort, wo die Höhe gesetzlich vorgeschrieben ist. Zu diesem Ergebnis kommt ein am Mittwoch vom Kabinett gebilligter Bericht. Der Frauenanteil in den Aufsichtsräten von gut 100 börsennotierten Unternehmen liegt bei mittlerweile 27,3 Prozent, hier schreibt das Gesetz 30 Prozent vor. Anders sieht es bei den Vorständen aus. Deshalb regt Familienministerin Katarina Barley (SPD) auch hier eine gesetzliche Regelung an.
Seit dem 1. Januar 2016 gilt die feste Geschlechterquote von 30 Prozent für neu zu besetzende Aufsichtsratsposten in den 105 börsennotierten und paritätisch mitbestimmten Unternehmen. Hier sind inzwischen die 27,3 Prozent erreicht. Vor zwei Jahren betrug dieser Anteil demnach noch 22,9 Prozent. Wo es mehr mit Frauen besetzte Aufsichtsratsposten gebe, strahle dies zudem auch auf die zweite und dritte Führungsebene aus, sagte Barley.
In den Vorständen liegt der Frauenanteil den Angaben zufolge nur bei 6,1 Prozent. "Wo keine feste Quote greift, passiert auch nichts", sagte die Ministerin dazu in Berlin. "Wenn sich auf Vorstandsebene in absehbarer Zeit nichts ändert, werden wir auch da tätig werden müssen". Gegenüber dem Redaktionsnetzwerk Deutschland fügte sie hinzu, sie gebe der Wirtschaft "noch ein Jahr Zeit, die Sache selbst zu regeln". Sonst werde ihr Haus gesetzgeberisch eingreifen.
Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) ist nach Angaben von Vize-Regierungssprecherin Ulrike Demmer der Meinung, "dass die Zahlen in Teilen natürlich nicht zufrieden stellen können". Die Bundeskanzlerin rate der Wirtschaft, nicht mit der Zielgröße null zu arbeiten. "Diese Haltung ist nicht akzeptabel." Anders als bei den Aufsichtsräten schreibt das Gesetz bei Vorständen keine feste Quote fest, sondern verpflichtet sie lediglich dazu, eine Zielvorgabe zu erstellen - die viele Firmen dann mit null angeben.
Eine positive Bilanz zog Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) . "Stimmen, die behauptet haben, es gebe nicht genug qualifizierte Frauen, sind verstummt." Das Gesetz zur Frauenquote werde von den Unternehmen akzeptiert.
Im öffentlichen Dienst zeichnen sich Barley zufolge "überwiegend positive Entwicklungen" ab. Der Bund hat sich mit Einführung der gesetzlichen Regelungen für die Privatwirtschaft selbst auch verpflichtet, für die Besetzung von Aufsichtsratsgremien, in denen ihm mindestens drei Sitze zustehen, eine Quote von 30 Prozent einzuhalten.
Inzwischen sind den Angaben zufolge über ein Drittel der Mitglieder von Aufsichtsgremien, die der Bund bestimmen kann, Frauen. In wesentlichen Gremien liege der Anteil der Mitglieder, die der Bund bestimmen könne, bei 41,8 Prozent.
Die Union mahnte Verbesserungen bei den Unternehmensvorständen und im öffentlichen Dienst an. Letzterer müsse zum Vorreiter werden, erklärte die stellvertretende Fraktionsvorsitzende Nadine Schön (CDU). "Bis spätestens 2025 wollen wir dort eine gleichberechtigte Teilhabe von Frauen in Leitungsfunktion auf allen Ebenen verwirklichen."
Die Grünen kritisierten die Frauenquote der Regierung als "halbherzig". Die SPD habe in den vergangenen vier Jahren die Frauenministerin gestellt "und hätte jederzeit aktiv werden können", erklärte die frauenpolitische Sprecherin Ulle Schauws.
(M.Dorokhin--DTZ)