Frauenquote für Aufsichtsräte entfaltet nach Einschätzung der Regierung gute Wirkung
Die seit vergangenem Jahr gültige Frauenquote für Aufsichtsräte hat nach Einschätzung der Bundesregierung eine gute Wirkung entfaltet: Der Frauenanteil in den Aufsichtsräten der 105 börsennotierten und paritätisch mitbestimmten Unternehmen liegt bei mittlerweile 27,3 Prozent, wie aus dem am Mittwoch vom Bundeskabinett gebilligten Bericht zum Frauenanteil in Führungspositionen hervorgeht. Vor zwei Jahren betrug dieser Anteil demnach noch 22,9 Prozent.
Seit dem 1. Januar 2016 gilt die feste Geschlechterquote von 30 Prozent für neu zu besetzende Aufsichtsratsposten in börsennotierten und paritätisch mitbestimmten Unternehmen. "Die Quote wird die Unternehmenskultur in Deutschland nachhaltig zum Besseren verändern", erklärte Familienministerin Katarina Barley (SPD). Aber dort, wo keine feste Quote gelte, bewege sich nach wie vor zu wenig. Der Frauenanteil beträgt etwa in den Vorständen nur 6,1 Prozent. "Ich halte es deswegen für nicht hinnehmbar, wenn sich Unternehmen auf Dauer eine Zielgröße von 0 setzen, was den Frauenanteil in Vorständen angeht."
Im öffentlichen Dienst zeichnen sich Barley zufolge "überwiegend positive Entwicklungen" ab. Der Bund hat sich mit Einführung der gesetzlichen Regelungen für die Privatwirtschaft selbst auch verpflichtet, für die Besetzung von Aufsichtsratsgremien, in denen dem Bund mindestens drei Sitze zustehen, eine Quote von 30 Prozent einzuhalten. Inzwischen sei über ein Drittel der Mitglieder von Aufsichtsgremien, die der Bund bestimmen kann, Frauen. In wesentlichen Gremien liege der Anteil der Mitglieder, die der Bund bestimmen könne, bei 41,8 Prozent.
In der Bundesverwaltung beträgt der Anteil von Frauen an allen Leitungsfunktionen im gesamten Bundesdienst den Angaben zufolge derzeit 33 Prozent. Der Frauenanteil falle mit steigender Leitungsebene aber deutlich ab.
(L.Møller--DTZ)