Verbraucherschützer kündigen Klage gegen Roaming-Praxis von O2 an
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat eine Klage wegen der Roaming-Praxis des Mobilfunkanbieters O2 angekündigt. O2-Kunden könnten vom Wegfall der Roaming-Gebühren seit dem 15. Juni erst dann profitieren, wenn sie zuvor eine SMS an ihren Anbieter schicken, kritisierte der vzbv am Montag. Diese Vorgehensweise verstoße gegen das Irreführungsverbot des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb. Der vzbv habe diese Praxis erfolglos abgemahnt, nun leite er gerichtliche Schritte gegen O2 ein.
EU-Roaming gelte aus Sicht des vzbv automatisch - und nicht erst, wenn Verbraucher ihren Telefonanbieter darum bitten, erklärten die Verbraucherschützer. Die Idee des europäischen Gesetzgebers sei, dass Anbieter einen Tarif automatisch anwenden, bei dem Verbraucher für Telefonate so viel zahlen wie zu Hause.
(W.Budayev--DTZ)