Stadtwerke-Verband begrüßt überarbeiteten Entwurf für Heizungsgesetz
Die jüngste Fassung des Entwurfs für das Gebäudeenergiegesetz (GEG) stößt bei den Stadtwerken auf Zustimmung. "Das neue Grundprinzip 'Erst Wärmepläne, dann Heizungen' zur engen Verzahnung der kommunalen Wärmeplanung mit dem GEG begrüßen wir", erklärte der Hauptgeschäftsführer des Verbandes kommunaler Unternehmen (VKU), Ingbert Liebing, am Sonntag. "Gleiches gilt für den Grundsatz der Technologie-Offenheit."
Bei der Fernwärme habe die Ampel-Koalition das Gesetz "erheblich verbessert", urteilte Liebing. Die "unrealistischen Zwischenziele" für den Anteil der Erneuerbaren an der Fernwärmeversorgung seien gestrichen worden. "So können die Abgeordneten wesentliche Hürden für die Fernwärme abräumen."
Daneben lobte Liebing Erleichterungen für die Umstellung von Gasnetzen auf Wasserstoff. "Spürbar ist jedoch, dass es sich bei den Regeln für den Wandel der Gasnetze hin zu Grünen Gasen wie Wasserstoff um einen Kompromiss handelt", schränkte er ein. "Denn die Ampel stellt gleichzeitig neue Anforderungen durch komplizierte Fahrpläne, die noch mehr neue Fragen aufwerfen."
Ohnehin seien viele Informationen und rechtliche Voraussetzungen noch unbekannt, fuhr der VKU-Hauptgeschäftsführer fort. Dies gelte etwa in Bezug auf die laufenden Verhandlungen zur EU-Gasrichtlinie. "So stellt sich zum Beispiel die Frage, ob Wasserstoff tatsächlich eine Option sein wird", wenn die EU-Kommission sich durchsetze. "Dann dürften die Gasnetzbetreiber nämlich künftig nicht automatisch Wasserstoffnetze betreiben und dürften gar keine Umstellungsfahrpläne erstellen."
Die Ampel-Fraktionen hatten sich in der vergangenen Woche auf letzte Änderungen am GEG geeinigt; seit Freitag liegt der Text für den neuen Entwurf vor. Am Montag äußern sich Expertinnen und Experten in einer öffentlichen Anhörung des Bundestagsausschusses für Klimaschutz und Energie zu den Plänen. Daran nimmt auch der VKU teil. Das GEG soll für mehr Klimaschutz im Bereich der Gebäudeheizungen sorgen.
(A.Stefanowych--DTZ)