Umwelthilfe: Imbisse nutzen weiterhin verbotenes Einweg-Plastikgeschirr
Seit 2021 ist Einweg-Plastikgeschirr in der Europäischen Union verboten, viele Gastronomen ignorieren die Vorgaben auch drei Jahre nach der Abschaffung aber offenbar. Wie die Deutsche Umwelthilfe (DUH) in Berlin am Dienstag mitteilte, wurden bei einer Stichprobe in 14 von 20 getesteten Imbissen in Berlin verbotene Einweg-Burgerboxen, Plastikbesteck, Plastik-Strohhalme und kunststoffbeschichtete Pappteller angeboten. Nach Ansicht der DUH ist das Verbot damit "weitestgehend wirkungslos".
Nach dem Verbot 2021 war es den Gastronomen noch erlaubt, Restbestände zu verbrauchen. Diese müssten der DUH zufolge nach drei Jahren aber "längst aufgebraucht sein". Der Verband forderte die Ordnungsämter daher auf, das Verbot "endlich zu kontrollieren und Verstöße konsequent zu sanktionieren".
Zudem warnte die DUH vor der zunehmenden Nutzung von Einweggeschirr aus Papier, Pappe, Holz oder Aluminium und sprach sich für eine Gebühr von mindestens 20 Cent auf Einweg-Geschirr aus. So könnten Mehrwegsysteme gestärkt werden. Die genannten Produkte sind zwar nicht verboten, der DUH zufolge haben sie jedoch eine ähnlich schlechte Umweltbilanz wie Plastik.
Das Verbot für bestimmte Einweg-Kunststoffprodukte trat in Deutschland am 3. Juli 2021 in Kraft und umfasst Besteck, Teller, Trinkhalme, Wattestäbchen und Luftballonstäbe sowie Getränkebecher einschließlich Deckeln. Es gilt außerdem für Lebensmittelbehälter zum Mitnehmen und Becher aus Styropor (Polystyrol). Mit dem Gesetz soll ein Rückgang des Plastikmülls erreicht werden.
(M.Dorokhin--DTZ)