Rechtsgutachter beim EuGH verkündet Schlussanträge zu Geldbuße für VW in Italien
Beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg verkündet am Donnerstag (09.30 Uhr) ein richterlicher Rechtsgutachter seine sogenannten Schlussanträge zu einer Geldbuße in Italien für Volkswagen wegen des Abgasskandals (Az: C‑27/22). Die Buße in Höhe von fünf Millionen Euro hatte 2016 die italienische Wettbewerbs- und Marktaufsichtsbehörde verhängt. VW habe die Schadstoffmessungen manipuliert, um so die Typengenehmigung für diese Fahrzeuge zu erhalten, wurde die Strafe unter anderem begründet.
Der Automobilhersteller sieht darin jedoch eine unzulässige Doppelbestrafung. Er verweist darauf, dass die Staatsanwaltschaft Braunschweig wegen der Abgasmanipulationen ein Bußgeld von einer Milliarde Euro verhängte. Dies habe sich auf das weltweite Inverkehrbringen der abgasmanipulierten Autos bezogen – und damit auch auf Italien.
(L.Barsayjeva--DTZ)