Gericht spricht Imker Schadenersatz für Glyphosat im Honig zu
In einem fast ein Jahr dauernden Prozess hat das Landgericht in Frankfurt an der Oder einem Imker Schadenersatz für seinen mit Glyphosat verunreinigten Honig zugesprochen. Eine Zivilkammer des Gerichts gab am Montag der Klage des Mannes statt, wie ein Gerichtssprecher sagte. Das beklagte landwirtschaftliche Unternehmen muss dem Brandenburger Imker Sebastian Seusing nun 14.544 Euro zahlen.
Dieser sei mit seiner Klage "voll umfänglich durchgedrungen", sagte der Gerichtssprecher. Die Zivilkammer sah demnach in der Kontamination des Honigs mit Glyphosat eine Eigentumsverletzung. Das Agrarunternehmen, welches das Pflanzenschutzmittel auf der Fläche neben den Bienenkästen versprühte, beging nach der Einschätzung des Gerichts eine rechtswidrige fahrlässige Pflichtverletzung.
Dem Sprecher zufolge betonte die Vorsitzende Richterin, dass die Bienenkästen Seusings für jedermann weitgehend sichtbar aufgestellt waren. Das Urteil sei jedoch keine Entscheidung darüber, ob ein konventionelles Unternehmen immer mit Bienenflug rechnen muss.
Seusing hatte im Frühjahr 2019 Bienenkästen neben einer von dem Agrarunternehmen bewirtschafteten Fläche aufgestellt, ohne dieses darüber zu informieren. Ende April 2019 behandelte das Unternehmen die Fläche mit glyphosathaltigen Pflanzenschutzmitteln. Den glyphosatbelasteten Nektar beziehungsweise die belasteten Pollen trugen die Bienen in den Bienenstock. Der Imker musste sowohl das Wachs als auch den entstandenen Honig vernichten, seinen Betrieb gab er nach eigenen Angaben auf.
Anschließende Laboranalysen des Honigs ergaben der Aurelia Stiftung zufolge, dass die zulässigen Rückstandshöchstmengen für Glyphosat bis zu 152-fach überschritten wurden. Seusing reichte deshalb eine Schadenersatzklage gegen das Unternehmen ein. Im August 2021 begann dann das dazugehörige Verfahren, in dem er von Anwälten der Aurelia Stiftung unterstützt wird.
Diese setzt sich nach eigenen Angaben für den Schutz der Bienen und den Erhalt der Artenvielfalt ein. Die Stiftung hatte für den Fall eines Erfolgs eine Signalwirkung des Gerichtsprozess für Landwirtschaft und Politik erwartet.
(O.Tatarinov--DTZ)