Deutsche Tageszeitung - Nach Ehrung von Ex-SS-Mann: Kanada erwägt Freigabe von Liste ehemaliger Nazi-Kollaborateure

Nach Ehrung von Ex-SS-Mann: Kanada erwägt Freigabe von Liste ehemaliger Nazi-Kollaborateure


Nach Ehrung von Ex-SS-Mann: Kanada erwägt Freigabe von Liste ehemaliger Nazi-Kollaborateure
Nach Ehrung von Ex-SS-Mann: Kanada erwägt Freigabe von Liste ehemaliger Nazi-Kollaborateure / Foto: © AFP

Ottawa erwägt nach Angaben von Premierminister Justin Trudeau die Freigabe einer Liste mit Namen mutmaßlicher ehemaliger Nazi-Kollaborateure. "Wir haben dafür gesorgt, dass hochrangige Beamte die Fälle sehr sorgfältig untersuchen, unter anderem durch das Durchforsten von Archiven", sagte Trudeau mit Blick auf eine im Jahr 1986 erfolgte unabhängige Untersuchung zu mehr als 800 mutmaßlichen Kollaborateuren des Nationalsozialismus, die nach dem Zweiten Weltkrieg nach Kanada eingewandert waren, und deren Namen bisher nicht veröffentlicht wurden.

Textgröße ändern:

Die Beamten "werden den zuständigen Ministern Empfehlungen geben", fügte Trudeau hinzu. Jüdische Organisationen, darunter B'nai Brith und das Simon-Wiesenthal-Zentrum, hatten zuvor auf die Veröffentlichung der Informationen gedrängt. Die Freigabe der Liste ist im Parlament umstritten - auch wegen der strengen kanadischen Datenschutzregelungen.

Trudeaus Ankündigung folgt auf einen Vorfall während eines Besuchs des ukrainischen Präsidenten Wolodymyr Selenskyj in Kanada im vergangenen Monat, bei dem der 98-jährige Veteranen Jaroslaw Hunka im Parlament als "Held" gewürdigt worden war, der im Zweiten Weltkrieg "für die Unabhängigkeit der Ukraine gegen die Russen" gekämpft habe. Später wies ein kanadischer Historiker darauf hin, dass Hunka im Zweiten Weltkrieg Mitglied der Waffen-SS gewesen war.

Der Vorfall hatte massive Kritik von jüdischen Organisationen und bei der konservativen kanadischen Opposition ausgelöst. Trudeau bat daraufhin um Entschuldigung, Parlamentspräsident Antony Rota trat zurück.

(I.Beryonev--DTZ)

Empfohlen

Chef von US-Chiphersteller Nvidia lobt Chinas Beitrag zu KI-Entwicklung

Der Vorstandschef des US-Chipherstellers Nvidia, Jensen Huang, hat den Beitrag Chinas zur Entwicklung von Künstlicher Intelligenz (KI) gelobt. In der Volksrepublik seien "bedeutende Beiträge" zu jener Forschungsarbeit geleistet worden, die KI-Technologie nach vorne gebracht habe, sagte der in Taiwan geborene Huang am Samstag vor Reportern in Hongkong. "Offene Wissenschaft und offene Forschung im KI-Bereich sind absolut global", aus seiner Sicht werde "absehbar nichts etwas daran ändern".

Amazon investiert weitere vier Milliarden Dollar in KI-Startup Anthropic

Der Amazon-Konzern wird weitere vier Milliarden Dollar (3,84 Milliarden Euro) in das KI-Startup Anthropic investieren. Wie der US-Onlineversandhändler und das Startup am Freitag mitteilten, belaufen sich damit die bisherigen Gesamtinvestitionen auf acht Milliarden Dollar, mit denen Amazon Minderheitsaktionär der in San Francisco ansässigen Firma ist.

Nvidia toppt erneut die Erwartungen - und enttäuscht doch die Anleger

Der US-Chiphersteller Nvidia hat mit seinen neuesten Zahlen erneut die Erwartungen übertroffen - und doch die Anleger enttäuscht. Im dritten Quartal verzeichnete das Unternehmen einen Nettogewinn von 19,3 Milliarden Dollar (18,3 Milliarden Euro) - mehr als doppelt so viel wie im Vorjahresquartal (plus 109 Prozent). Experten hatten rund 17,4 Milliarden Dollar prognostiziert. Die Anleger hatten jedoch auf noch mehr gehofft, der Aktienkurs sank.

BGH befragt Europäischen Gerichtshof zu Tantiemen für Zweitnutzung von Texten

Im Streit zwischen Wissenschaftsautoren und der Verwertungsgesellschaft Wort über die Verteilung von Tantiemen zieht der Bundesgerichtshof (BGH) den Europäischen Gerichtshof (EuGH) zu Rate. Die europäischen Richterinnen und Richter sollen in dem Zusammenhang Fragen zum EU-Recht beantworten, wie der BGH am Donnerstag in Karlsruhe entschied. Geklärt werden soll, ob die Förderung kulturell bedeutender Werke aus den Einnahmen einer Verwertungsgesellschaft mit EU-Recht vereinbar ist. (Az. I ZR 135/23)

Textgröße ändern: