Deutsche Tageszeitung - Räumung des von Klimaaktivisten besetzten Dorfs Lützerath läuft

Räumung des von Klimaaktivisten besetzten Dorfs Lützerath läuft


Räumung des von Klimaaktivisten besetzten Dorfs Lützerath läuft
Räumung des von Klimaaktivisten besetzten Dorfs Lützerath läuft / Foto: © AFP/Archiv

Der Räumungseinsatz für das von Klimaaktivisten besetzte Dorf Lützerath im rheinischen Braunkohlerevier hat am Mittwochmorgen begonnen. Wie das zuständige Polizeipräsidium Aachen erklärte, umstellten Polizeikräfte den Ort. Aachens Polizeipräsident Dirk Weinspach sagte im Rundfunk Berlin-Brandenburg, seit Dienstag seien die Vorbereitungen für die Räumung abgeschlossen und die nötige Logistik aufgebaut.

Textgröße ändern:

Der Energiekonzern RWE will den bei Lützerath liegenden Tagebau Garzweiler ausdehnen und die unter dem Ort liegende Kohle abbauen, wozu das von den früheren Bewohnerinnen und Bewohnern verlassene Dorf abgerissen werden muss. Das Unternehmen ist inzwischen Eigentümerin der Siedlung.

Wie RWE erklärte, soll an diesem Mittwoch der Rückbau der Siedlung beginnen und diese anschließend "bergbaulich in Anspruch genommen werden". Als eine der ersten Maßnahmen werde "aus Sicherheitsgründen" ein gut anderthalb Kilometer langer Bauzaun aufgestellt. "Er markiert das betriebseigene Baustellengelände, wo in den nächsten Wochen die restlichen Gebäude, Nebenanlagen, Straßen und Kanäle der ehemaligen Siedlung zurückgebaut werden." Zudem würden Bäume und Sträucher entfernt.

Anschließend könne der nahe Tagebau Garzweiler damit beginnen, die Braunkohle für die Stromerzeugung in den Kraftwerken der Region unter dem ehemaligen Ort freizulegen. RWE appellierte an die Klimaaktivistinnen und -aktivsten, mit Besonnenheit vorzugehen, Gewaltfreiheit zu zeigen und den Rechtsstaat zu akzeptieren.

Der Konflikt um Lützerath hält seit Monaten an, der Ort ist ein zentrales Symbol für Klimaschutzaktivistinnen und -aktivisten aus ganz Deutschland. Die seit längerem angekündigte Räumung, bei der die Polizei in sogenannter Amtshilfe tätig wird, wird wegen möglicher Eskalationen mit Sorge erwartet.

(L.Møller--DTZ)

Empfohlen

Chef von US-Chiphersteller Nvidia lobt Chinas Beitrag zu KI-Entwicklung

Der Vorstandschef des US-Chipherstellers Nvidia, Jensen Huang, hat den Beitrag Chinas zur Entwicklung von Künstlicher Intelligenz (KI) gelobt. In der Volksrepublik seien "bedeutende Beiträge" zu jener Forschungsarbeit geleistet worden, die KI-Technologie nach vorne gebracht habe, sagte der in Taiwan geborene Huang am Samstag vor Reportern in Hongkong. "Offene Wissenschaft und offene Forschung im KI-Bereich sind absolut global", aus seiner Sicht werde "absehbar nichts etwas daran ändern".

Amazon investiert weitere vier Milliarden Dollar in KI-Startup Anthropic

Der Amazon-Konzern wird weitere vier Milliarden Dollar (3,84 Milliarden Euro) in das KI-Startup Anthropic investieren. Wie der US-Onlineversandhändler und das Startup am Freitag mitteilten, belaufen sich damit die bisherigen Gesamtinvestitionen auf acht Milliarden Dollar, mit denen Amazon Minderheitsaktionär der in San Francisco ansässigen Firma ist.

Nvidia toppt erneut die Erwartungen - und enttäuscht doch die Anleger

Der US-Chiphersteller Nvidia hat mit seinen neuesten Zahlen erneut die Erwartungen übertroffen - und doch die Anleger enttäuscht. Im dritten Quartal verzeichnete das Unternehmen einen Nettogewinn von 19,3 Milliarden Dollar (18,3 Milliarden Euro) - mehr als doppelt so viel wie im Vorjahresquartal (plus 109 Prozent). Experten hatten rund 17,4 Milliarden Dollar prognostiziert. Die Anleger hatten jedoch auf noch mehr gehofft, der Aktienkurs sank.

BGH befragt Europäischen Gerichtshof zu Tantiemen für Zweitnutzung von Texten

Im Streit zwischen Wissenschaftsautoren und der Verwertungsgesellschaft Wort über die Verteilung von Tantiemen zieht der Bundesgerichtshof (BGH) den Europäischen Gerichtshof (EuGH) zu Rate. Die europäischen Richterinnen und Richter sollen in dem Zusammenhang Fragen zum EU-Recht beantworten, wie der BGH am Donnerstag in Karlsruhe entschied. Geklärt werden soll, ob die Förderung kulturell bedeutender Werke aus den Einnahmen einer Verwertungsgesellschaft mit EU-Recht vereinbar ist. (Az. I ZR 135/23)

Textgröße ändern: