Deutsche Tageszeitung - Studie: Gletscher in Drittel der Unesco-Welterbestätten werden wohl verschwinden

Studie: Gletscher in Drittel der Unesco-Welterbestätten werden wohl verschwinden


Studie: Gletscher in Drittel der Unesco-Welterbestätten werden wohl verschwinden
Studie: Gletscher in Drittel der Unesco-Welterbestätten werden wohl verschwinden / Foto: © AFP

Einer Studie der Weltkulturorganisation Unesco zufolge werden bis 2050 die Gletscher in einem Drittel der Unesco-Weltnaturerbestätten voraussichtlich geschmolzen sein. Das ewige Eis werde dort "verschwinden, unabhängig von den Anstrengungen, den Temperaturanstieg zu begrenzen", erklärte die Unesco am Donnerstag. Es sei aber noch möglich, die Gletscher in den restlichen zwei Dritteln der Welterbestätten zu bewahren, wenn die globale Klimaerwärmung auf 1,5 Grad im Vergleich zur vorindustriellen Zeit beschränkt werde.

Textgröße ändern:

Für die Studie untersuchte die Unesco in Zusammenarbeit mit dem internationalen Umweltschutz-Dachverband International Union for Conservation of Nature (IUCN) 18.600 Gletscher in 50 Welterbestätten. Höchstwahrscheinlich zum Schmelzen verdammt sind demnach unter anderem die Gletscher im Yellowstone-Nationalpark in den USA und auf dem höchsten Berg Afrikas, dem Kilimandscharo. In Europa werden demnach wahrscheinlich einige Gletscher in den Pyrenäen und den Dolomiten in den kommenden drei Jahrzehnten verschwinden.

Der Bericht sei "eine Aufforderung zum Handeln", erklärte Unesco-Generaldirektorin Audrey Azoulay vor dem Beginn der 27. UN-Klimakonferenz (COP27) am Montag im ägyptischen Scharm el-Scheich. Nur eine "rasche Senkung der CO2-Emissionen" könne Gletscher und die "außergewöhnliche Biodiversität" bewahren, die auf ihnen beruhe. Die COP27 spiele eine "zentrale Rolle" bei der Suche nach Lösungen für das Problem.

Wie die Unesco erklärte, verlören die untersuchten Gletscher derzeit 58 Milliarden Tonnen Eis jährlich, was dem gemeinsamen jährlichen Wasserverbrauch Frankreichs und Spanien entspreche und für beinahe fünf Prozent des beobachten Anstiegs des Meeresspiegels verantwortlich sei.

(I.Beryonev--DTZ)

Empfohlen

Chef von US-Chiphersteller Nvidia lobt Chinas Beitrag zu KI-Entwicklung

Der Vorstandschef des US-Chipherstellers Nvidia, Jensen Huang, hat den Beitrag Chinas zur Entwicklung von Künstlicher Intelligenz (KI) gelobt. In der Volksrepublik seien "bedeutende Beiträge" zu jener Forschungsarbeit geleistet worden, die KI-Technologie nach vorne gebracht habe, sagte der in Taiwan geborene Huang am Samstag vor Reportern in Hongkong. "Offene Wissenschaft und offene Forschung im KI-Bereich sind absolut global", aus seiner Sicht werde "absehbar nichts etwas daran ändern".

Amazon investiert weitere vier Milliarden Dollar in KI-Startup Anthropic

Der Amazon-Konzern wird weitere vier Milliarden Dollar (3,84 Milliarden Euro) in das KI-Startup Anthropic investieren. Wie der US-Onlineversandhändler und das Startup am Freitag mitteilten, belaufen sich damit die bisherigen Gesamtinvestitionen auf acht Milliarden Dollar, mit denen Amazon Minderheitsaktionär der in San Francisco ansässigen Firma ist.

Nvidia toppt erneut die Erwartungen - und enttäuscht doch die Anleger

Der US-Chiphersteller Nvidia hat mit seinen neuesten Zahlen erneut die Erwartungen übertroffen - und doch die Anleger enttäuscht. Im dritten Quartal verzeichnete das Unternehmen einen Nettogewinn von 19,3 Milliarden Dollar (18,3 Milliarden Euro) - mehr als doppelt so viel wie im Vorjahresquartal (plus 109 Prozent). Experten hatten rund 17,4 Milliarden Dollar prognostiziert. Die Anleger hatten jedoch auf noch mehr gehofft, der Aktienkurs sank.

BGH befragt Europäischen Gerichtshof zu Tantiemen für Zweitnutzung von Texten

Im Streit zwischen Wissenschaftsautoren und der Verwertungsgesellschaft Wort über die Verteilung von Tantiemen zieht der Bundesgerichtshof (BGH) den Europäischen Gerichtshof (EuGH) zu Rate. Die europäischen Richterinnen und Richter sollen in dem Zusammenhang Fragen zum EU-Recht beantworten, wie der BGH am Donnerstag in Karlsruhe entschied. Geklärt werden soll, ob die Förderung kulturell bedeutender Werke aus den Einnahmen einer Verwertungsgesellschaft mit EU-Recht vereinbar ist. (Az. I ZR 135/23)

Textgröße ändern: