"Ein Kartell": Kind attackiert DFL nach Ende des 50+1-Zoffs bei 96
Klubchef Martin Kind hat im Rahmen der vorgestellten Neuordnung bei Fußball-Zweitligist Hannover 96 erneut heftige Kritik an der Deutschen Fußball Liga (DFL) geübt. Der 75-Jährige bezeichnete die DFL als "Kartell", dem Schiedsgericht der Lizenzligen unterstellte er mangelnde Unparteilichkeit.
Vehement forderte Kind, der DFL das Recht am Lizenzierungsverfahren der 36 Profiklubs zu nehmen. Dieses müsse in die Hände einer "neutralen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft" gelegt werden, so Kind. Er "empfehle den Gesellschaftern, offen und ehrlich konstruktiv über eine neutrale Lizenzierung zu diskutieren". Die DFL habe "in dieser Hinsicht viele Probleme".
Noch deutlicher formulierte der Geschäftsführer der ausgegliederten Profifußball-Gesellschaft seine Kritik am Ständigen Schiedsgericht der Lizenzligen. "Es ist ein Schiedsgericht der DFL und hat nicht die Kraft, um eigene Entscheidungen zu treffen", sagte Kind und klagte: "Ein Schiedsgericht muss neutral und unparteiisch sein. Das ist nicht der Fall. Es soll Recht sprechen und keine sportpolitischen Entscheidungen treffen."
Über das Verfahren des Ständigen Schiedsgerichts der Lizenzligen hatte Kind vergeblich eine Ausnahmegenehmigung von der 50+1-Regel erreichen wollen, um die Mehrheitsanteile an Hannover 96 übernehmen zu können. Bei der Entscheidungsfindung habe sich das Schiedsgericht von sportpolitischen Aspekten "manipulieren" lassen, so Kind.
Im Ringen um die Macht bei Hannover hatte Kind zuvor eine Einigung mit dem Stammverein Hannover 96 e.V. erzielt. Im Gegenzug für eine Finanzspritze durch ihn selbst und drei weitere Investoren aus dem Hannoveraner Raum erhält der Hauptgesellschafter weitreichende Befugnisse.
Der Deal, der dem e.V. für 25 Jahre Zahlungssicherheit gewähren soll, bringt Kind ein gleichwertiges Mitspracherecht bei der Ernennung und Entlassung des Profi-Geschäftsführers. Der Verein alleine könnte Kind bei 96 also nicht entmachten. Die DFL hat dem Vertrag laut Kind zugestimmt.
(Y.Leyard--DTZ)