Fall Semenya: IAAF fordert Wiedereinführung der Testosteron-Regel
Der Leichtathletik-Weltverband IAAF hat dem Schweizer Bundesgericht im Fall Caster Semenya fristgerecht geantwortet und die Wiedereinführung der umstrittenen Testosteron-Regel für die 800-m-Olympiasiegerin aus Südafrika gefordert. Ein "fairer und bedeutungsvoller Wettbewerb" erfordere "eine geschützte Kategorie für Frauen, deren Berechtigung auf der Biologie und nicht auf der Geschlechtsidentität basiert", teilte die IAAF mit. Man werde die Regel im Sinne der "Gleichberechtigung und Chancengleichheit" für alle Frauen und Mädchen "weiterhin verteidigen".
Wann das Schweizer Bundesgericht darüber entscheidet, ob die Regel für die gesamte Dauer des Verfahrens, das mehrere Monate dauern kann, für Semenya ausgesetzt bleibt, ist offen. Ein Sprecher wollte sich dazu gegenüber dem SID nicht äußern. Bis zum 25. Juni hatte die IAAF Zeit, weitere Argumente einzubringen, nachdem Semenya vor dem Schweizer Bundesgericht Einspruch gegen ein Urteil des Internationalen Sportgerichtshof CAS eingelegt hatte. Am 31. Mai wurde die Regel daraufhin vorübergehend außer Kraft gesetzt.
Abhängig von der Entscheidung in Lausanne könnte Semenya am kommenden Sonntag beim Diamond-League-Meeting in Stanford über ihre Paradestrecke 800 m starten. Die 28-Jährige hatte kategorisch ausgeschlossen, ihren Testosteronwert medizinisch zu senken.
In dem zuletzt veröffentlichten CAS-Urteil vom 1. Mai kritisiert Semenya die IAAF, sie als "menschliches Versuchskaninchen" benutzt zu haben. Die Einnahme von Mitteln zur Senkung des Testosteron-Spiegels, zu der sie bereits zwischen 2011 und 2015 aufgrund einer vorherigen Regelung gezwungen war, habe dazu geführt, dass sie sich durchgehend schlecht fühlte und so ihre eigentliche Leistung nicht abrufen konnte. Sie werde "nicht zulassen, dass die IAAF mich und meinen Körper wieder benutzt", sagte sie laut Protokoll.
Die IAAF argumentierte vor dem CAS, dass die zweimalige Olympiasiegerin Semenya zu den "biologisch männlichen Athleten mit weiblichen Geschlechtsidentitäten" gehöre. Der CAS bezeichnete die Richtlinie als "diskriminierend", aber auch "notwendig", um einen fairen Wettbewerb zu garantieren. Seit dem 31. Mai liegt der Fall beim Schweizer Bundesgericht.
(U.Kabuchyn--DTZ)