Deutsche Tageszeitung - Klage gegen Woods wegen tödlicher Unfallfahrt eines Angestellten fallengelassen

Klage gegen Woods wegen tödlicher Unfallfahrt eines Angestellten fallengelassen


Klage gegen Woods wegen tödlicher Unfallfahrt eines Angestellten fallengelassen
Klage gegen Woods wegen tödlicher Unfallfahrt eines Angestellten fallengelassen / Foto: ©

Eine Klage gegen Golf-Superstar Tiger Woods wegen der tödlichen Trunkenheitsfahrt eines Angestellten seines Restaurants ist fallengelassen worden. Die Eltern des im Dezember verunglückten Barkeepers Nicholas Immesberger hatten dem Masters-Sieger die Verletzung der Fürsorgepflicht gegenüber Mitarbeitern vorgeworfen. Wie Woods’ Anwalt Barry Postman erklärte, ist sein Klient nicht mehr Teil des Verfahrens in Palm Beach/Florida.

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Allerdings gehe der Prozess gegen das Restaurant "The Woods Jupiter" und der Geschäftsführerin Erica Herman, Freundin von Woods, weiter. Postman hatte die Entscheidung, Woods nicht mehr im Verfahren zu nennen, als "eindeutig angemessen" bezeichnet. Der Golfstar sei nicht Eigentümer des Restaurants.

Immesberger hatte sich am 10. Dezember nach seiner Schicht weiter im Restaurant aufgehalten und angeblich noch mehrere Drinks zu sich genommen. Im späteren Verlauf des Abends wurde der 24-Jährige offenbar im Zustand einer "schweren Alkoholvergiftung" nach Hause geschickt, bevor er sich an das Steuer seines Autos setzte und auf der Heimfahrt tödlich verunglückte.

"Die Umstände waren tragisch, die Fakten werden letztendlich zeigen, dass die Ursache des Autounfalls die vielen getroffenen Entscheidungen von Immesberger in der Nacht seines Ablebens waren", wurde Postman in einem Statement zitiert. Immesbergers spätere Blutprobe ergab einen Alkoholgehalt von 2,56 Promille.

Die Kläger hätten laut Woods’ Vertretern unangemessene rechtliche Behauptungen aufgestellt, "um in Eile gegen eine Person der Öffentlichkeit zu klagen". Sowohl dem früheren Weltranglistenersten Woods als auch Herman sollen die Alkoholprobleme ihres Angestellten bekannt gewesen sein, wodurch Immesberger nicht bewirtet werden hätte dürfen, argumentierten die Eltern in ihrer Klageschrift.

(U.Kabuchyn--DTZ)

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