IAAF stellt klar: Aussetzung der Testosteron-Regel gilt nur für Semenya
Der Leichtathletik-Weltverband IAAF hat auf die Aussetzung der umstrittenen "Testosteron-Regel" durch das Schweizer Bundesgericht reagiert und klargestellt, dass die Entscheidung nur für die zweimalige 800-m-Olympiasiegerin Caster Semenya gelte. Die Südafrikanerin hatte erfolgreich Einspruch gegen ein Anfang Mai gesprochenes Urteil des Internationalen Sportgerichtshofes CAS eingelegt.
"Die IAAF wird ihren Kampf um Rechtsgleichheit für alle Frauen und Mädchen in unserem Sport fortsetzen", teilte der Verband am Dienstag mit. Zuvor hatte die IAAF Unterlagen vom Schweizer Bundesgericht zum Fall erhalten und wird nun versuchen zu begründen, warum die Regel bestehen bleiben soll. Lediglich für Semenya (28) ist sie laut IAAF bis zum 25. Juni nicht wirksam.
Die - derzeit für Semenya ausgesetzte - Regelung des Weltverbandes ist seit dem 8. Mai wirksam. Demnach müssen Athletinnen über bestimmte Strecken (400 m bis eine Meile) einen Grenzwert von fünf Nanomol pro Liter für körpereigenes Testosteron einhalten. Dies zwingt Sportlerinnen mit "Differences of Sexual Development" (DSD) wie Hyperandrogenämie zur teils deutlichen künstlichen Senkung. Semenya ist dazu nicht bereit.
(T.W.Lukyanenko--DTZ)