Fall Semenya: Schweizer Bundesgericht setzt "Testosteron-Regel" vorerst aus
Das Schweizer Bundesgericht hat die umstrittene "Testosteron-Regel" des Leichtathletik-Weltverbandes IAAF vorerst außer Kraft gesetzt. Damit erreichte die zweimalige 800-m-Olympiasiegerin Caster Semenya einen ersten Teilerfolg. Die Südafrikanerin hatte zuvor Einspruch gegen das Anfang Mai gesprochene Urteil des Internationalen Sportgerichtshofes CAS eingelegt.
Das Gericht habe eine "vorläufige Bestimmung" erlassen, wonach die Anwendung der Regel bis zu einer weiteren Anhörung untersagt wird, bestätigte Gerichtssprecher Peter Josi der Nachrichtenagentur AFP.
"Ich danke den Schweizer Richtern für diese Entscheidung. Ich hoffe, dass ich nach meinem Einspruch wieder frei laufen kann", wurde Semenya in einem Schreiben ihrer Anwälte zitiert.
Semenya hatte zuvor vergeblich vor dem CAS gegen die neue Regelung des Weltverbandes geklagt, die seit dem 8. Mai wirksam war. Demnach müssen Athletinnen über bestimmte Strecken (400 m bis eine Meile) einen Grenzwert von fünf Nanomol pro Liter für körpereigenes Testosteron einhalten. Dies zwingt Athletinnen mit "Differences of Sexual Development" (DSD) wie Hyperandrogenämie zur teils deutlichen künstlichen Senkung.
"Ich bin eine Frau, und ich bin eine Weltklasse-Athletin", wurde Semenya in einer Mitteilung am Mittwoch zitiert. "Die IAAF wird mir keine Medikamente aufzwingen oder mich stoppen, zu sein, wer ich bin."
Nach ihrem Diamond-League-Sieg in Doha vor drei Wochen hatte Semenya die künftige Einnahme von Medikamenten vehement verurteilt. "Hell, no", sagte die 28-Jährige: "Kein Mensch wird mich vom Laufen abhalten."
(U.Kabuchyn--DTZ)