Semenya verliert vor CAS gegen Weltverband IAAF
Die zweimalige 800-m-Olympiasiegerin Caster Semenya hat eine womöglich weitreichende juristische Niederlage erlitten und steht vor einer ungewissen Zukunft als Leistungssportlerin. Der Internationale Sportgerichtshof CAS lehnte einen Einspruch der Südafrikanerin gegen die sogenannte "Testosteron-Regel" des Leichtathletik-Weltverbandes IAAF ab.
Die IAAF will über bestimmte Strecken (400 m bis Meile) einen Grenzwert für körpereigenes Testosteron von fünf Nanomol pro Liter einführen. Dies zwingt Athletinnen mit "Differences of Sexual Development" (DSD) wie Hyperandrogenämie dazu, ihren Testosteronwert, der teilweise deutlich über dem Grenzwert liegt, künstlich zu senken. Semenyas Testosteronwerte sind nicht öffentlich bekannt.
Der CAS erklärte in seiner Mitteilung, dass die Regularien zwar "diskriminierend" seien, eine Mehrheit des dreiköpfigen Gremiums fand allerdings, dass "diese Benachteiligung notwendig, angemessen und ein verhältnismäßiges Mittel sind, um das Ziel der IAAF zu erreichen, die Integrität des Frauensports in den beschränkten Disziplinen aufrechtzuerhalten". Zudem äußerte das Gremium einige "ernsthafte Bedenken" über die praktische Anwendbarkeit der Regelungen.
Der Leistungsvorteil von Athletinnen mit einem natürlich erhöhten Testosteronwert soll laut IAAF bei bis zu 4,5 Prozent liegen. Die IAAF hatte immer wieder betont, ihr gehe es um den "fairen Wettbewerb" zwischen Frauen.
Semenya twitterte nach der Entscheidung ein Bild mit dem Satz: "Manchmal ist die beste Reaktion, nicht zu reagieren." Semenya hatte in ihrer Karriere bereits ihren Testosteronwert zeitweise künstlich senken müssen und daraufhin deutlich langsamere Zeiten erzielt.
Die IAAF reagierte "erfreut" auf die CAS-Entscheidung und erklärte, die Regelungen würden am 8. Mai inkrafttreten. Ab diesem Zeitpunkt müssten alle Athletinnen in den genannten Disziplinen die Regeln einhalten. Die Einschränkung, dass Athletinnen sechs Monate lang vor internationalen Starts unter dem Grenzwert liegen müssen, wurde zunächst ausgesetzt. Sportlerinnen die vor oder ab dem 8. Mai die Grenzwerte einhalten, seien in Doha startberechtigt.
Semenya kann gegen das Urteil Einspruch beim Schweizer Bundesgericht einlegen, auch der Gang vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ist denkbar. Die zunächst für bis zum 26. März in Aussicht gestellte Entscheidung des CAS war wegen der Komplexität des Falls verschoben worden.
(M.Travkina--DTZ)