Bundesverwaltungsgericht: DFL-Beteiligung an Polizeikosten grundsätzlich rechtmäßig
Die Beteiligung des Profi-Fußballs an Polizeikosten bei Risikospielen ist grundsätzlich rechtmäßig. Das stellte das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Freitag fest. Der konkrete Rechtsstreit zwischen der Deutschen Fußball Liga (DFL) und der Hansestadt Bremen über den Gebührenbescheid über 415.000 Euro wurde von Richter Wolfgang Bier aber an das Oberverwaltungsgericht (OVG) Bremen zurückverwiesen.
"Die Rechtmäßigkeit des Gebührenbescheides steht noch nicht vollständig fest", sagte Bier. Das OVG, das in zweiter Instanz die Klage der DFL gegen den Gebührenbescheid abgewiesen hatte, müsse noch weitere Punkte klären - unter anderem, inwieweit Kosten für "polizeiliche Maßnahmen gegen einzelne Störer" herausgerechnet werden müssten. "Es besteht die Gefahr der Doppelabrechnung", sagte der Richter.
Grundsätzlich stellte das Bundesverwaltungsgericht aber fest: "Für den besonderen Polizeiaufwand aus Anlass einer kommerziellen Hochrisiko-Veranstaltung darf grundsätzlich eine Gebühr erhoben werden." Das OVG-Urteil zuungunsten der DFL wurde "im Wesentlichen" bestätigt.
Ausgangspunkt des Rechtsstreit war das Nordderby zwischen Werder und dem Hamburger SV im April 2015 gewesen, nach dem die Stadt den Gebührenbescheid verschickte. Die DFL hatte mit ihrer ersten Klage vor dem Verwaltungsgericht Bremen im Jahr 2017 noch Erfolg. Doch das OVG der Hansestadt kassierte Anfang 2018 das Urteil.
Die DFL argumentierte seit Beginn der Auseinandersetzung, dass einzig der Staat für die Wahrung von Sicherheit und Ordnung verantwortlich sei. Außerdem führte der Profi-Fußball die rund 1,3 Milliarden Euro Steuern und Abgaben pro Jahr ins Feld. Bremens Innensenator Ulrich Mäurer hielt dagegen, dass die Kosten für ein Unternehmen wie die DFL mit Milliarden-Umsatz problemlos zu stemmen seien.
Der Streit wird im Fußball als Präzedenzfall angesehen.
(M.Travkina--DTZ)